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Kripo ermittelt wegen Vergewaltigung

Auf der Suche nach dem Riesaer Sexualstraftäter soll ein Phantombild zum Einsatz kommen. Doch das könnte noch einige Zeit dauern.

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© Polizei Dresden

Von Stefan Lehmann

Riesa. Im Fall der in Riesa vergewaltigten Frau sucht die Kriminalpolizei weiter nach dem mutmaßlichen Täter. Wie die Polizeidirektion Dresden am Montag mitteilte, führt die Kriminalaußenstelle in Meißen die Ermittlungen.

Für Suche nach dem Täter ist auch die Veröffentlichung eines Phantombildes vorgesehen. Das allerdings könnte noch einige Zeit dauern, erklärt Polizeisprecher Marko Laske auf Anfrage. Um ein solches Phantombild zu erstellen, sei eine intensive Befragung des Opfers notwendig, das auch entsprechend fundiert aussagen müsse.

„Nun stellen derartige Fälle gerade für die Betroffenen eine Ausnahmesituation dar, die einen sensiblen Umgang auch seitens der Polizei erfordert. Kurzum: Eine medizinisch-psychologische Betreuung der Opfer geht hier vor.“ Die polizeilichen Ermittlungen würden da entsprechend zurücktreten, zumindest für den Moment. Ob die Frau eher in ein oder drei Wochen vernehmungsfähig sei, lasse sich unmöglich im Vorfeld abschätzen.

Die 40-Jährige war am Sonnabendabend gegen 18 Uhr an der Leutewitzer Straße von einem Mann vom Fahrrad gezerrt und auf einer nahegelegenen Wiese vergewaltigt worden. Anschließend durchwühlte der Täter ihren Rucksack, stahl Bargeld sowie ein Handy und flüchtete. Die Frau begab sich danach ins Elblandklinikum und vertraute sich einer Ärztin an. Ein noch am gleichen Tag verhafteter 38-Jähriger war noch am Sonntag wieder freigelassen worden.

„Im Zuge der Ermittlungen hat sich der Tatverdacht gegen den Mann nicht erhärtet“, so der Polizeisprecher. „Gleichzeitig hat die Frau den Mann als Täter nicht wiedererkannt.“ Das Opfer habe sich mittlerweile in psychologische Behandlung begeben. „Die Polizei rät grundsätzlich zu einer derartigen Betreuung.“ Die Entscheidung obliege allerdings in jedem Fall den Betroffenen. Wenn Vergewaltigungsopfer Hemmungen haben, dann stelle die Polizei auf Wunsch auch selbst den Kontakt zum Arzt her, so Laske.

Fälle wie dieser seien „der absolute Ausnahmefall“, so der Polizeisprecher. Im gesamten Landkreis Meißen verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr 125 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In diese Kategorie fallen allerdings nicht allein Vergewaltigungen, sondern beispielsweise auch die Verbreitung von Kinderpornografie, Exhibitionismus oder Zuhälterei.