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Kritik an doppelter Haushaltsführung

Landkreise, Städte und Dörfer müssen verfallende Werte durch Investitionen kompensieren. Wie sollen sie das schaffen?

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© Karl-Ludwig Oberthür

Von Franz Werfel

Freital/Pirna. Bürgermeister, Lokalpolitiker und auch die Verwaltung des Landkreises haben seit gut zehn Jahren mit einem neuen Gesetz zu tun. Dieses besagt, wie sie ihre Haushalte aufstellen müssen. Bei der sogenannten doppelten Buchführung (kurz Doppik genannt) sollen die Kommunen zusätzlich zu den laufenden Ausgaben die Abschreibungen ihrer öffentlichen Vermögen – also beispielsweise Straßen, Immobilien, Fahrzeuge, Büroinventar – erwirtschaften. Mindestens die Summe aller Abschreibungen soll jede Gemeinde, jede Stadt und jeder Landkreis im Jahr in den Werterhalt der Vermögen investieren. Dahinter steckt der Gedanke der Generationengerechtigkeit. Indem Kommunen ihre Werte erfassen, wissen sie auch, wie schnell ihre Schulen, Turnhallen, Brücken und Straßen verfallen. So können sie berechnen, wann Sanierungen oder Neubauten angeraten und sinnvoll sind. Die Idee: Wenn man weiß, wie hoch die Abschreibung ist, kann man notwendige Rücklagen bilden – oder Geld sofort an der richtigen Stelle investieren.

Bei dieser doppelten Buchführung berechnet etwa der Landkreis nicht mehr nur seine Einnahmen – wie Steuergeld, das die Dörfer und Städte ihm für seine Aufgaben überweisen, Gebühren und Fördermittel – und Ausgaben, sondern eben auch sein jeweils aktuelles Vermögen, inklusive des Werteverfalls.

Schonfrist ist vorbei

Seit es das Gesetz in Sachsen gibt, das immerhin an einen Beschluss aller 16 Bundesländer angelehnt ist, gibt es daran auch viel Kritik. Die hauptsächliche Kritik vieler entzündet sich daran, dass der Freistaat den Kommunen die Doppik vorschreibt. Seinen eigenen Haushalt berechnet er nach wie vor aber nach der alten Methode. Auf Nachfrage sagte der Sprecher des sächsischen Finanzministeriums vor einem halben Jahr der SZ: Das sei angesichts der Aufgaben des Landes, die zu einem Großteil darin bestehen, Steuergeld von Land und Bund an die Kommunen weiterzugeben, sinnvoll. Eine Änderung an der bestehenden Praxis sei nicht geplant.

Bisher gab es für Landkreise, Dörfer und Städte, die das wollten, eine Ausnahmeregelung zur Doppik. Seit dem 1. Januar müssen aber alle diese neue Rechnungsweise zwingend anwenden. Dazu sagte Landrat Michael Geisler (CDU) vor Kurzem der SZ: „Ich habe Zweifel, ob die Doppik das richtige Modell ist.“ Zwar habe es prinzipiell Vorteile, wenn die öffentliche Hand den Wertverfall für ihre Immobilien, Fahrzeuge oder die Büroausstattung über mehrere Jahre erwirtschafte. „Aber die Voraussetzung dafür ist doch, dass der Landkreis das überhaupt erwirtschaften kann“, so Geisler. „Ich bin mir sicher, dass ein Großteil der Kommunen und sicher auch der Kreise in Sachsen das nicht hinbekommt.“

Der Freistaat habe seine Kommunen ohne Not in Schwierigkeiten gebracht, die er nun politisch nicht mehr erklären könne. „Wie soll ich den Bürgern erklären, dass ich zuerst mal die Abschreibungen für Straßen und Gebäude erwirtschaften soll, dafür aber in der Zwischenzeit dringend benötigte Investitionen – zum Beispiel für andere Straßen oder an Schulen – nicht durchgeführt werden können?“ Da sich der Landkreis seit Jahren in Konsolidierungsmaßnahmen befinde, könne er die geforderten Abschreibungen gar nicht erwirtschaften, so Geisler weiter.

Kommunen brauchen mehr Geld

Ähnlich beschreibt Mike Ruckh (CDU) die Problematik. Er ist Oberbürgermeister von Sebnitz und Chef der CDU-Fraktion im Kreistag. Er sagt: „Die Idee der Doppik an sich ist gut. Zur Generationengerechtigkeit gehört aber, dass auch die nächste Generation noch Aufgaben zur Finanzierung des Gemeinwesens übernimmt.“

Dirk Panter, SPD-Fraktionschef im Landtag, weiß, dass die Doppik viele Kommunen umtreibt. „Immer wieder, wenn ich mit Bürgermeistern über ihre Sorgen und Probleme spreche, taucht das Thema auf“, sagt er. Anstatt das Gesetz nun wieder komplett zurückzudrehen, will er sich eher dafür einsetzen, dass die Kommunen generell mehr Geld bekommen.

Auch Verena Meiwald, Linken-Landtagsabgeordnete aus Kesselsdorf, hat Zweifel daran, dass das Doppik-Gesetz wieder zurückgedreht wird. Sie plädiert ebenfalls dafür, den Kommunen mehr zuzutrauen und sie stärker mit Pauschalbeträgen statt mit vielen Förderprogrammen zu unterstützen. Das, so Meiwald, würde auch die gesetzlich festgeschriebene Selbstverwaltung der Kommunen wieder stärken.

Ralf Wätzig, Fraktionschef von SPD und Grünen im Kreistag sowie Stadtrat in Pirna, erinnert daran, dass manche Städte wie Pirna und Glashütte keine Probleme mit der Doppik haben. „Mein Eindruck ist, dass es in den Orten gut klappt, deren Finanzkraft durch gute Steuereinnahmen hoch ist.“ Sorgen, dass sie die Abschreibungen nicht erwirtschaften können, hätten eher die kleinen Städte und Gemeinden sowie die finanzschwachen Landkreise in Sachsen.