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Kuchenverbot in Freitaler Kitas

In städtischen Einrichtungen ist Selbstgebackenes von Zuhause künftig tabu. Auch beim Obst gibt es eine neue Regel.

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© Bohl

Von Tobias Winzer

Freital. Selbstgebackenes von den Eltern am Nachmittag, Geburtstagsrunden mit Kuchen von Mutti oder Papa oder Kuchenbasare – all das wird es in den neun städtischen Kitas in Freital nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt geben. Die Leiter der Einrichtungen haben die Eltern in den vergangenen Tagen über neue Hygienevorschriften des städtischen Gesundheitsamtes informiert. Demnach dürfen keine selbstgebackenen Kuchen mehr in die Kitas mitgebracht werden. Zuvor gab es lediglich ein Verbot für Sahne- und Cremetorten. Außerdem ist aufgeschnittenes Obst nicht mehr erlaubt. „Das dient der Sicherheit der Kinder“, sagt Rathaussprecherin Inge Nestler. Die neuen Vorschriften gelten nach ihren Angaben nicht nur in den Kitas sondern auch für die städtischen Horte und Schulen. Die Regeln seien bereits seit einiger Zeit diskutiert und nun an die Leiter der Einrichtungen als Belehrung übermittelt worden. Schriftlich festgehalten sind die Vorschriften aber laut Nestler nicht.

Sorge vor krankmachenden Keimen

Der Grund für die strengen Regeln sind Bedenken, wonach sich in dem Selbstgebackenen oder in dem aufgeschnittenen Obst krankmachende Keime befinden könnten. „Es kann sein, dass der Kuchen nicht richtig durchgebacken ist“, so Nestler. Erlaubt sind jetzt deswegen nur noch Waren vom Bäcker. Als Beweis müssen die Eltern ihren Kindern die Quittung mitgeben. Alternativ könnten die Kuchen in den Küchen der Kitas und Horte gebacken werden. Konkrete Fälle, bei denen Kinder nach dem Verzehr von Selbstgebackenem von daheim erkrankt sind, gibt es in Freital nicht. Generell sei das Risikopotenzial bei durchgebackenem Kuchen geringer als bei nicht durcherhitzter Konditorware, wie Cremeschnitten oder kalt angerührter Puddingbelag, sagt Benita Plischke, die im Landkreis das Amt für Verbraucherschutz leitet. „Allerdings kann man eine mikrobielle Kontamination nie ganz ausschließen, da man ja die örtlichen Herstellungsbedingungen und die Einhaltung normaler Küchenhygiene in den Haushalten nicht kennt.“ Gleiches gelte für aufgeschnittenes Obst, was generell kein Problem darstelle. Eine eventuelle Gefahr könne aber nicht ausgeschlossen werden. Konkrete Fälle sind auch ihr nicht bekannt.

Es ist wohl der Grund dafür, dass andere Städte weitaus weniger strengere Regeln haben als Freital. „Die Einrichtungen in Pirna handhaben das nicht so rigide“, sagt Pirnas Rathaussprecher Thomas Gockel. Im Unterschied zu Freital betreibt die Stadt keine eigenen Kitas, sondern hat sie komplett in die Hände freier Träger gegeben. Die meisten von ihnen haben sich darauf verständigt, dass die Eltern die verwendeten Inhaltsstoffe angeben müssen. Danach kann die Kita-Leitung entscheiden, ob von dem Kuchen eine Gefahr ausgeht.

Merkblatt für Eltern und die Erzieher

Auch in Dresden gibt es kein „Kuchenverbot“. „Gleichwohl bedarf der Umgang mit mitgebrachten Lebensmitteln zum Schutz der Kinder größter Sorgfalt“, sagt die Leiterin der städtischen Kita-Eigenbetriebe, Sabine Bibas. Die Stadt Dresden hat deswegen ein Merkblatt für Eltern und die Erzieher in den Einrichtungen entworfen. Dort ist unter anderem die Rede davon, dass alle Speisen, die im Kühlschrank aufbewahrt werden sollten, nur mit Kühltasche in die Kita transportiert werden dürfen. „Eine konsequente Kühlung hindert Kleinstlebewesen an ihrer Vermehrung.“ Das gilt unter anderem für Kuchen mit einer Füllung, die nicht mitgebacken wurde, wie zum Beispiel Obst- und Creme-Torten. Vor anderen Kuchen wird nicht gewarnt.

In Freital scheinen sich die Eltern an die strengen Regeln schon gewöhnt zu haben. „In unserer Kita wird das schon seit Jahren so gehandhabt und die Eltern werden bereits bei Vertragsabschluss darauf aufmerksam gemacht“, sagt Janine Heinze, Elternrat der Kita Waldblick. Im Gegenteil: Das gemeinsame Zubereiten von Obst und Gemüse mit den Erziehern und Kindern werde zelebriert und dafür genutzt, die Motorik zu schulen und die Lebensmittel kennenzulernen. „Da das Angebot an abgepacktem und gefrostetem Kuchen groß ist, gibt es auch hinsichtlich dessen bei unserer Einrichtung keine Schwierigkeiten.“

Bei größeren Festen und Kuchenbasaren umgehen die Eltern die Regeln. Die Veranstaltungen werden von den Eltern privat initiiert. Die Kita stellt dann lediglich die Räumlichkeiten.