Wer ein Kunstwerk kauft, darf entscheiden, wo und wie es präsentiert wird. Die Idee gehört weiterhin der Person, die sie künstlerisch ausformuliert hat – wobei künstlerische Arbeit immer auch im Austausch mit anderen entsteht und maßgeblich dadurch geprägt ist, wer über welches Wissen und Ressourcen verfügt. Was passiert, wenn Kunstwerke in den Besitz von Museen gelangen? Wie verändern sich Bedeutung und (Markt-) Wert? Wem gehören die Bestände einer öffentlichen Sammlung, Stichwort Enteignung und Raubkunst? Es sind große Themen, die der Ankündigungstext einer Ausstellung in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (GfZK) in Leipzig aufwirft. Ihre Verhandlung leistet die Präsentation nur bedingt.
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