Im Jahr 1993 entschied der Freistaat Sachsen, einige Schlösser in Landeseigentum als sogenannte Staatsbetriebe in eine Form der Selbstständigkeit zu entlassen. Manche Kommune beklagte den „Verlust“ der Immobilie und war später froh, die Kosten für die Gebäudesanierung, die Pflege, die Bewirtschaftung nicht stemmen zu müssen. Andere befürchteten einen Kulturverfall und den Niedergang der Schlösser als Event-Locations.
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