Großenhain. Er habe die Idee sofort gehabt, als die Läden vorigen Donnerstag schließen mussten, sagt Armin Benicke. Als Vermieter des Hauses, in dem sich der Gemischtwarenladen "Preis Richter" an der Dresdner Straße/Ecke Schlossstraße befindet, ist ihm die Existenz des Geschäftes wichtig. Ladenbetreiber ist Steffen Knigge.
"2007 habe ich das Haus übernommen, und ich möchte, dass die Leute auch künftig noch hier einkaufen können", so Benicke. "Und vor allem, dass die Mitarbeiter einen Job behalten." Im Haus betreibt der Großenhainer außerdem seine Generalagentur der Versicherung "Die Continentale".
Jutta Lützner ist eine der beiden Verkäuferinnen bei "Preis Richter". "Ich mache derzeit Kinderbetreuung für die Tochter einer Freundin", gibt sich die auf Kurzarbeit gesetzte Angestellte gelassen. Aber sie frage sich schon, wie lange das Ganze dauere. " Das Ostergeschäft geht uns ja flöten", sagt Jutta Lützner.
Armin Benicke hat die Miete nach eigenen Angaben schon vor Jahren von 600 auf 200 Euro monatlich gekürzt. Das würde für den rund 100 Quadratmeter großen Laden eher den hiesigen Verhältnissen entsprechen, meint er. Nun hat er also die erste Miete ganz abgeschrieben. Und für April kommt noch die zweite. Macht 400 Euro geschenkt. "Aber ich stehe dazu, solange das Geschäft geschlossen bleiben muss", versichert der Hausbesitzer.
Auch die Stadt kommt Grundstückseigentümern mit derzeit geschlossenen Geschäften entgegen. "Steuerpflichtige können bei der Stadtverwaltung, Sachgebiet Steuern (03522 304-230/-231) einen Antrag auf Stundung stellen", informiert Stadtsprecherin Diana Schulze auf SZ-Nachfrage. "Auf Stundungszinsen kann verzichtet werden." Anträge auf Änderung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung und deren Aussetzung der Vollziehung sind allerdings beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
Der Steuerschuldner muss natürlich von den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen betroffen sein. Bei Stundungen verschiebt sich allerdings lediglich der Zahlungseingang der Steuererträge.
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