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Dem Ladeninhaber die Miete erlassen

Als erster Großenhainer Vermieter setzt Armin Benicke die Miete für das wegen Corona geschlossene Geschäft "Preis Richter" aus.

Von Kathrin Krüger
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Hausbesitzer Armin Benicke (l.) erlässt dem Laden "Preis Richter" auf der Dresdner Straße/Ecke Schlossstraße die Miete. Für Verkäuferin Jutta Lützner ist das ein gutes Zeichen für ihren Job.
Hausbesitzer Armin Benicke (l.) erlässt dem Laden "Preis Richter" auf der Dresdner Straße/Ecke Schlossstraße die Miete. Für Verkäuferin Jutta Lützner ist das ein gutes Zeichen für ihren Job. © Kristin Richter

Großenhain. Er habe die Idee sofort gehabt, als die Läden vorigen Donnerstag schließen mussten, sagt Armin Benicke. Als Vermieter des Hauses, in dem sich der Gemischtwarenladen "Preis Richter" an der Dresdner Straße/Ecke Schlossstraße befindet, ist ihm die Existenz des Geschäftes wichtig. Ladenbetreiber ist Steffen Knigge.

"2007 habe ich das Haus übernommen, und ich möchte, dass die Leute auch künftig noch hier einkaufen können", so Benicke. "Und vor allem, dass die Mitarbeiter einen Job behalten." Im Haus betreibt der Großenhainer außerdem seine Generalagentur der Versicherung "Die Continentale".   

Jutta Lützner ist eine der beiden Verkäuferinnen bei "Preis Richter". "Ich mache derzeit Kinderbetreuung für die Tochter einer Freundin", gibt sich die auf Kurzarbeit gesetzte Angestellte gelassen. Aber sie frage sich schon, wie lange das Ganze dauere. " Das Ostergeschäft geht uns ja flöten", sagt Jutta Lützner. 

Armin Benicke hat auch in seinem eigenen Büro auf Corona reagiert. Mit dieser Ampel regelt er den Besucherverkehr in seiner Versicherungsagentur.
Armin Benicke hat auch in seinem eigenen Büro auf Corona reagiert. Mit dieser Ampel regelt er den Besucherverkehr in seiner Versicherungsagentur. © Kathrin Krüger-Mlaouhia

Armin Benicke hat die Miete nach eigenen Angaben schon vor Jahren von 600 auf 200 Euro monatlich gekürzt. Das würde für den rund 100 Quadratmeter großen Laden eher den hiesigen Verhältnissen entsprechen, meint er. Nun hat er also die erste Miete ganz abgeschrieben. Und für April kommt noch die zweite. Macht 400 Euro geschenkt. "Aber ich stehe dazu, solange das Geschäft geschlossen bleiben muss", versichert der Hausbesitzer. 

Auch die Stadt kommt Grundstückseigentümern mit derzeit geschlossenen Geschäften entgegen. "Steuerpflichtige können bei der Stadtverwaltung, Sachgebiet Steuern (03522 304-230/-231) einen Antrag auf Stundung stellen", informiert Stadtsprecherin Diana Schulze auf SZ-Nachfrage. "Auf Stundungszinsen kann verzichtet werden." Anträge auf Änderung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung und deren Aussetzung der Vollziehung sind allerdings beim zuständigen Finanzamt zu stellen.

Der Steuerschuldner muss natürlich von den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen betroffen sein. Bei Stundungen verschiebt sich allerdings lediglich der Zahlungseingang der Steuererträge.

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