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Landgericht bestätigt Hitlergruß-Urteil 

Ein 33-Jähriger zeigte bei einer rechten Kundgebung in Chemnitz den Hitlergruß. Er kam vor Gericht. Jetzt fiel das Urteil. 

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Ein Bronze-Wolf des Küntlers Opolka steht mit Hitlergruß vor dem Karl-Marx-Monument. Ein 33-Jährigen stand wegen Zeigen des Hitlergrußes vor Gericht.
Ein Bronze-Wolf des Küntlers Opolka steht mit Hitlergruß vor dem Karl-Marx-Monument. Ein 33-Jährigen stand wegen Zeigen des Hitlergrußes vor Gericht. © dpa

Chemnitz. Ein 33-Jähriger, der nach rechten Kundgebungen in Chemnitz einen Hitlergruß gezeigt hat, muss nicht ins Gefängnis. Nachdem der Mann am Donnerstag in zweiter Instanz die Taten gestanden hatte, verwarf das Landgericht Chemnitz die Berufung des Angeklagten und auch der Staatsanwaltschaft. Die Kammer bestätigte damit die Bewährungsstrafe von acht Monaten aus der ersten Instanz.

Der Mann war der Erste, der nach Straftaten rund um rechte Kundgebungen im Schnellverfahren verurteilt worden war. Hintergrund der Demos war der gewaltsame Tod eines Deutschen Ende August in Chemnitz.

Bei dem Fall sei ein gewisses Augenmaß gefordert gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schmidt. Dies habe das Amtsgericht bewiesen. Die Kammer habe sich dem angeschlossen. Er hielt dem Angeklagten eine positive Sozialprognose zugute. Außerdem sei er während der Taten mit 1,45 Promille betrunken gewesen.

Das Amtsgericht hatte den 33-Jährigen am 13. September schuldig gesprochen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft forderte nun ein Jahr Haft ohne Bewährung, die Verteidigung eine geringere Strafe.

In der Berufungsverhandlung gab der vorbestrafte Chemnitzer zu, nach einer Demo von AfD und Pegida am 1. September den Hitlergruß gezeigt zu haben. Auch habe er bei der Feststellung seiner Personalien mit dem Ellbogen in Richtung der Polizisten geschlagen. "Er ist geständig. Das war in der ersten Instanz nicht so", sagte Verteidiger Jan Richter. (dpa)