Dresden
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Einkaufsgemeinschaft und Kifferrunden

Ein 25-Jähriger ist mit einem blauen Auge davongekommen. Die schweren Vorwürfe waren ihm nicht nachzuweisen.

Von Alexander Schneider
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Glimpflich endete der Prozess gegen einen 25-Jährigen, der mit Drogen gehandelt und sie auch einer 15-Jährigen zum Konsum überlassen hatte.
Glimpflich endete der Prozess gegen einen 25-Jährigen, der mit Drogen gehandelt und sie auch einer 15-Jährigen zum Konsum überlassen hatte. © xcitepress/ce

Dresden. Als Teil einer Bande soll Mohammad H., ein 25-jähriger Palästinenser, mehrfach mit mehreren Komplizen nach Berlin gefahren sein, um sich dort im großen Stil mit Haschisch, Marihuana sowie Ecstasy-Pillen eingedeckt haben. Die Drogen, die sie per Flixbus nach Dresden brachten, sollen dann verkauft worden sein, um damit den eigenen Konsum zu finanzieren. Konkret angeklagt waren drei Fahrten im Februar und März 2018. Darüber hinaus soll H. mehrfach drei minderjährigen Mädchen in 41 Fällen Drogen überlassen haben.

Nach der mehrtägigen Beweisaufnahme der Verhandlung am Landgericht Dresden sehen die Vorwürfe weit nüchterner aus. Der Vorwurf eines bandenmäßigen Drogenhandels hatte nicht nachgewiesen werden können, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Ibler-Streetz. Sie sprach von einer „Einkaufsgemeinschaft“, die sich den Stoff aus Berlin besorgt habe. 

Zufallsfund nach Messerstecherei

Der Angeklagte sei als Besteller Teil dieser Gemeinschaft gewesen, aber nicht selbst mitgefahren. Das seien zwei andere Männer gewesen. Es sei ausschließlich um Haschisch und Marihuana gegangen. Insgesamt habe sich H. jeweils mindestens 600 Gramm mitbringen lassen. Dreiviertel dieser Menge, 450 Gramm, seien zum Weiterverkauf bestimmt gewesen, um den Eigenbedarf, die Auslagen und den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Den ebenfalls vorgeworfenen Handel mit Ecstasy-Pillen hat H. bestritten. Ihm konnte das auch nicht auf anderen Wegen nachgewiesen werden. Das einzige Indiz, das H. mit den Pillen in Verbindung gebracht hatte, waren schwache DNA-Spuren auf Packungen. H. beziehungsweise die mutmaßliche Bande war durch einen Zufall ins Visier der Drogenermittler geraten. Nach einer Messerstecherei in der Neustadt hatte die Polizei eine Wohnung in der Louisenstraße durchsucht und dort auch Drogen entdeckt.

Ein spätes Geständnis

Von den drei minderjährigen Mädchen hat nur eine heute 17-Jährige berichtet, H. habe ihr vor zwei Jahren mehrfach Marihuana abgegeben. Sie hätten sich etwa jeden zweiten Tag getroffen. „Kifferrunden“ nannte die Vorsitzende die regelmäßigen Treffs. Neun solche Runden hielt die Kammer für nachgewiesen. Verteidiger Ulf Israel sagte, die Zeugin habe ihren Mandanten auch von dem Vorwurf entlastet, ihr härtere Drogen als Marihuana gegeben zu haben. H. habe sogar verhindert, dass sie Pillen nahm. Eine zweite Minderjährige hatte gesagt, sie habe H. nie gesehen.

Das Gericht verurteilte den 25-Jährigen wegen Drogenhandels in zwei Fällen und Verbrauchsüberlassung von Drogen an Minderjährige in neun Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist Ergebnis eines Rechtsgesprächs und eines Geständnisses des Angeklagten. 

Es sei ein „spätes Geständnis gewesen“, sagte Ibler-Streetz. Strafmildernd wertete das Gericht, dass H. zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft war und dass die Minderjährige bereits Drogenerfahrungen hatte, ehe H. ins Spiel gekommen sei. Nach fünf Monaten in Untersuchungshaft ist er seit Mittwoch auf freiem Fuß. „Das ist eine Riesenchance für Sie“, sagte die Richterin.

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