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Landgericht hebt Döbelner Urteil auf

Ein 51-Jähriger wurde wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Richter in Chemnitz sah das anders.

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Von Jan Leissner

Noch während der Verhandlung am Landgericht Chemnitz sprach viel dafür, dass der Angeklagte im Ergebnis eine Haftstrafe antreten muss. So wurde der aus Mittelsachsen stammende Mann bereits im Oktober 2013 vom Amtsgericht Döbeln des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Tat in der Bewährungszeit

Den Vorwurf bekräftigte auch in der vom Angeklagten angestrebten Berufungsverhandlung der Richter am Landgericht Michael Mularczyk: „Was Sie gemacht haben, ist keine Lappalie, sondern sexueller Missbrauch.“ In dem Fall wiegt er schwerer, da der Mann Wiederholungstäter ist und die Tat in der Bewährungszeit begangen wurde. So hatte ihn das Amtsgericht Hainichen schon im April 2012 wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt, die Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Damals soll er einem Mädchen zwischen die Beine gegriffen haben.

Nach Bewertung des Landgerichts wog die Intensität des jüngsten Übergriffs aber nicht so schwer, dass man nun eine Freiheitsstrafe aussprechen müsse, so Richter Mularczyk. Sein Urteil: Die Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wird auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, der Verurteilte wird einem Bewährungshelfer unterstellt.

Laut Anklage soll der arbeitslose Mann an einem Juni-Tag 2013 im Park am Schwanenteich in Mittweida einer 13-Jährigen 20 Euro angeboten haben, wenn sie sich auszieht und vor ihm tanzt. Das lehnte sie ab. Diese Darstellung bestritt der Angeklagte, gab aber zu, dass er an jenem Abend die durch Kleidung bedeckte Brust des Mädchens kurz angefasst hatte. Dabei befand sich die 13-Jährige in einer Gruppe Jugendlicher, die sich zu dem 51-Jährigen gesellt hatte.

Pädophile Neigung nicht geklärt

Angesichts der Begleitumstände der Tat plädierte der Verteidiger auf Freispruch, da nach seiner Bewertung die sogenannte „Erheblichkeitsschwelle“ zum Missbrauch nicht überschritten worden sei. Nach Ansicht des Staatsanwaltes war dagegen mit dem beabsichtigten Griff nach der Brust diese Schwelle überschritten und Zeugenaussagen hätten belegt, dass der Mann das Alter des Mädchens habe einschätzen können.

Das Mädchen war ihm nicht völlig fremd, die Jugendlichen hatten den geschiedenen Vater zweier erwachsener Kinder zuvor schon getroffen. Ob der Angeklagte pädophile Neigungen hat, blieb unklar. Er selbst sagte, er fühle sich zu jungen Leuten hingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (FP)