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Landkreis untersagt Wasserpumpen

Aus Teichen und Bächen darf nur noch mit der Hand geschöpft werden. Grund ist die Wasserknappheit wegen des anhaltend trockenen Wetters.

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© dpa-tmn

Landkreis Görlitz. Das seit Wochen anhaltende schöne, aber eben auch trockene Wetter sorgt für sehr niedrige Wasserstände im gesamten Landkreis Görlitz. Da eine Änderung der angespannten Wasserhaushaltssituation nicht absehbar ist, sieht sich die Untere Wasserbehörde des Kreises veranlasst, in einer Allgemeinverfügung das Abpumpen von Wasser vorerst zu untersagen.

Wie Susanne Lehmann, Pressesprecherin des Landratsamtes erklärt, gilt dies vor allem für Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern. „Der sogenannte Gemeingebrauch, also das Schöpfen per Hand bleibt dagegen von dieser Allgemeinverfügung unberührt und ist weiterhin zulässig“, so Lehmann weiter. Auch Bürger oder Behörden, die eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern haben, insbesondere für die Wässerung von Grünalagen, sind angehalten, sich an die auferlegten Bestimmungen zu halten.

Die Einschränkungen sollen dazu beitragen, einen Mindestabwasserabfluss im Gewässer sicherzustellen. Die Allgemeinverfügung gilt bis 30. September beziehungsweise bis auf Widerruf die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Wasserständen und Durchflüssen können auf der Internetseit des Landeshochwasserzentrums nachgelesen werden. (SZ)

Weitere Infos gibt es hier.