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Strafe gegen Bürgermeister

Das Disziplinarverfahren gegen Lothar Herklotz (CDU) endet mit einer zeitweisen Lohnkürzung. Ob es dabei bleibt, ist offen.

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© SZ-Archiv/Sebastian Schultz

Von Eric Weser

Röderaue. Das Meißner Landratsamt hat das Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister der Röderaue Lothar Herklotz (CDU) abgeschlossen und eine Strafe verhängt. Für 18 Monate werden demnach die Dienstbezüge des Gemeindechefs um zehn Prozent gekürzt, teilt die Behörde mit.

Grund für die Disziplinarmaßnahme ist laut der Behörde ein „erheblicher Verstoß gegen Vorschriften der Gemeindeordnung“. Nach abschließender Ermittlung des Sachverhalts habe festgestanden, „dass Herr Herklotz in den Jahren 2015 und 2016 mehrfach ohne vorherige ordnungsgemäße Einbeziehung des Gemeinderates finanzielle Zuschüsse oder Darlehen an die kommunale Eigengesellschaft Visio OMR GmbH ausgereicht hat, ohne hierzu ermächtigt gewesen zu sein“, heißt es weiter von der Rechts- und Kommunalaufsicht des Landratsamtes.

Die Visio ist eine Tochterfirma im hundertprozentigen Eigentum der Gemeinde Röderaue. Über die Firma wird unter anderem das jährliche Inselfest organisiert. Als Visio-Geschäftsführerin fungiert Kerstin Herklotz, Hauptamtsleiterin der Gemeinde Röderaue und Ehefrau des Bürgermeisters.

Mit der Disziplinarmaßnahme gegen Lothar Herklotz endet das im April vorigen Jahres gestartete Disziplinarverfahren. Ein vergleichbares Verfahren gegen einen Gemeindechef aus der Region hatte es 2010 gegen den damaligen Zeithainer Bürgermeister gegeben. Weil er Sand- und Bruchsteine von einem Gemeindegrundstück für private Zwecke abtransportiert hatte, musste er 1 000 Euro Geldbuße zahlen.

Eine private Vorteilsnahme spielte im Fall von Lothar Herklotz offenbar keine Rolle. Anlass für die Ermittlungen hätten nachgeforderte Unterlagen zum Gemeindehaushalt 2017 und Meldungen aus der Presse zur finanziellen Unterstützung des Inselfestes gegeben, hatte der Landkreis bereits Mitte vorigen Jahres mitgeteilt. Die Informationen begründeten demnach einen zureichenden Verdacht, dass der Bürgermeister ein Dienstvergehen begangen haben könnte. Im Laufe des Verfahrens wurde der Gemeindechef zu den Vorwürfen angehört, musste außerdem Unterlagen beibringen. Rechtliche Unterstützung erhielt Herklotz von einem Anwalt. Er wolle zur Aufklärung beitragen, hatte Herklotz im Dezember im SZ-Interview betont.

Das Disziplinargesetz lässt mehrere Arten von Maßnahmen gegen Beamte zu. Die am wenigsten Drastische ist der Verweis, mit dem ein bestimmtes Verhalten schriftlich getadelt wird. Außerdem möglich: eine Geldbuße. Die kann laut Gesetz bis zur Höhe der monatlichen Dienstbezüge des Betroffenen reichen. Daneben ist die Kürzung der Dienstbezüge als „bruchteilmäßige Verminderung der monatlichen Dienstbezüge“ möglich. Das Kürzungsmaxium liegt bei 20 Prozent der Bezüge für die Dauer von 36 Monaten. Die gravierendste aller möglichen Maßnahmen ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Die gegen Lothar Herklotz verhängte Lohnkürzung wird den Gemeindechef wohl um die 10 000 Euro kosten. Dem Gemeindehaushalt von 2017 zufolge ist der Bürgermeister in der Besoldungsgruppe A 15 eingruppiert. Auf unterster Stufe liegen diese Bezüge laut aktueller Beamtenbesoldungstabelle für Sachsen bei 5 192 Euro pro Monat. Auf der Höchsten der insgesamt sieben Besoldungsstufen liegt das Grundgehalt bei 6 590 Euro monatlich.

Auf SZ-Anfrage teilt Lothar Herklotz mit, er werde sich im Moment nicht zu dem Verfahren äußern.

Die Verfügung gegen den Gemeindechef ist laut Landratsamt derzeit noch nicht rechtskräftig. Herklotz könnte ihr widersprechen und bei Erfolglosigkeit den Klageweg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschreiten.