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Landwirt kommt nicht auf seine Felder

Die Gutsverwaltung Schönfelder Hochland nutzt in Eschdorf ein kurzes Stück des Fuß- und Radweges. Das ist nun vorbei.

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© René Meinig

Von Kay Haufe

Die Situation ist verfahren, im wahrsten Wortsinn. Die schweren Landmaschinen der Gutsverwaltung Schönfelder Hochland GmbH müssen spätestens Anfang März wieder auf die Acker- und Weideflächen in Eschdorf. Doch das ist nach jetzigem Stand nicht möglich. Was ist passiert? Die Stadt Dresden hat dem Unternehmen die Nutzung eines Teilstückes des Alten Bahndamms untersagt.

Völlig normal, könnte man meinen, immerhin ist das ein Fuß- und Radweg. Dumm nur, dass dies der einzige Weg auf die Felder ist. Zumindest aus Sicht von Landwirt Heribert Meller, dem Geschäftsführer der Gutsverwaltung. In den Jahren zuvor waren die Landmaschinen nach seiner Aussage über eine Wiese zum Acker gefahren. Doch nach starken Regenfällen sanken sie nicht nur ein, sondern hinterließen auch viel Dreck auf der Straße. Also blieb nur der Weg über den Alten Bahndamm. Erstaunlicherweise kann Meller einen kurzen Bereich davon nutzen, das Stück dahinter allerdings nicht. Jedoch können große Lkw im Bereich zwischen Schullwitz und Eschdorf fahren, wenn sie Material auf den Lagerplatz der Ortschaft bringen oder von dort holen. Für sie ist die Nutzung nicht untersagt, denn auch sie haben nur diesen Anfahrtsweg.

Meller habe das Straßen- und Tiefbauamt mehrfach gebeten, mit ihm nach einer Lösung zu suchen. Doch Gesprächsangebote seien ausgeschlagen, Anfragen seien nicht beantwortet worden. „Ich musste im Spätsommer 2017 ernten und habe deshalb eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt vor Gericht erwirkt“, sagt Meller. Die gilt allerdings nicht mehr für die neue Saison. Die Stadt ist in Widerspruch gegangen, die Sache wird nun eine Instanz höher verhandelt. Deshalb möchte sich das Straßen- und Tiefbauamt auch nicht zum Sachverhalt äußern. Der damalige Richter habe das Verhalten der Stadt damals als Schikane bezeichnet, sagt Meller.

Fakt ist, dass seine Mitarbeiter in den kommenden Wochen Weide- und Elektrozäune reparieren, düngen und aussäen müssen. Die Flächen bei Eschdorf sind rund 35 Hektar groß. „Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Landwirte eine Zufahrt zu ihren Weide- und Ackerflächen bekommen müssen. Dies gilt offenbar in Dresden nicht“, sagt Meller. Der Hinweis der Stadt, er könne doch über den Triebenberg heranfahren, sei nicht umsetzbar. „Das Areal ist viel zu steil, da kippen unsere Maschinen um.“ Meller hofft, nun schnellstmöglich eine Lösung mit der Stadt zu finden. „Dafür muss sie aber gesprächsbereit sein, das ist die Voraussetzung.“