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Lange Haftstrafen im FKD-Prozess gefordert

Wegen Überfällen auf Flüchtlinge stehen die Mitglieder der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" vor Gericht. Eine Angeklagte kann auf Bewährung hoffen.

Von Alexander Schneider
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Benjamin Z. war nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Rädelsführer der Nazi-Gruppe. Er soll für sieben Jahre hinter Gitter.
Benjamin Z. war nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Rädelsführer der Nazi-Gruppe. Er soll für sieben Jahre hinter Gitter. © Benno Löffler

Dresden. Mit Strafanträgen auf Freiheitsstrafen bis zu sieben Jahren endete am Mittwoch das Plädoyer der Generalstaatsanwaltschaft im Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD). Der Prozess hat vor zwei Jahren und zwei Monaten vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden begonnen.

Den Angeklagten im Alter von 25 bis 31 Jahren werden Anschläge und Überfälle auf Asylbewerber, Andersdenkende und Polizisten im Sommer und Herbst des Jahres 2015 vorgeworfen. Außerdem sollen die meisten am 11. Januar 2016 an dem Überfall von weit mehr als 200 Rechtsextremen in Leipzigs alternativen Stadtteil Connewitz beteiligt gewesen sein.

Zweieinhalb Tage hat sich Staatsanwalt Christian Richter mit den Vorwürfen gegen die Rechtsextremen und dem Ergebnis der intensiven Beweisaufnahme auseinandergesetzt. Für den bislang nicht vorbestraften Hauptbeschuldigten Benjamin Z. (31), den mutmaßlichen Rädelsführer, und den vielfach vorbestraften Mitangeklagten Michael K. (29) forderte Richter jeweils sieben Jahre Haft – unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen. Die niedrigste Strafe, zwei Jahre auf Bewährung, forderte die Staatsanwaltschaft für Janette P. (29), die als einzige der sechs Angeklagten nicht in Untersuchungshaft sitzt.

Die FKD hatte regelmäßig Pegida- und andere rechtsextreme Demonstrationen besucht und sich formal Ende Juli 2015 gegründet. Unmittelbar zuvor war in Dresden in der Bremer Straße die erste Zeltstadt für Flüchtlinge errichtet worden und schon da war es in den ersten Tagen zu Übergriffen gekommen. Die ersten angeklagten Gewalttaten fanden dann am Wochenende 21. bis 23. August statt. Die meisten Angeklagten nahmen nach einer NPD-Demonstration gemeinsam mit anderen rechtsextremen Gruppen und Mitgliedern der terroristischen Vereinigung „Gruppe Freital“ an den Ausschreitungen in Heidenau teil. Zwei Nächte lang hatten dort mehrere Hundert Täter gegen eine ebenfalls innerhalb weniger Tage in einem Baumarkt eingerichtete Erstaufnahmeeinrichtung protestiert und Polizisten angegriffen. Mehr als 30 Uniformierte waren bei den Krawallen verletzt worden. Am späten Sonntagabend jenes Wochenendes initiierte die FKD Angriffe auf zwei Unterkünfte von Asylbewerbern in Dresden. Eine Einrichtung wurde mit Steinen und Pyrotechnik beworfen. Der schwerste Angriff war der nächtliche Überfall auf das alternative Wohnprojekt „Mangelwirtschaft“ in Übigau, der von der „Gruppe Freital“ geplant und vorbereitet worden war. Rund 15 Täter hatten das Haus in der Overbeckstraße am 18. Oktober 2015 mit Pyrotechnik und Steinen beworfen und die Bewohner in Todesangst versetzt, so Staatsanwalt Richter. Er forderte allein für diese Tat für alle sechs Angeklagten Freiheitsstrafen von einem Jahr und acht Monaten bis zu vier Jahren.

Hausbewohner schlossen sich als Nebenkläger dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Sie betonten deutlicher als Richter die Rechtsextreme und fremdenfeindliche Motivation. An den kommenden beiden Freitagen werden die Verteidiger plädieren. Ein Urteil wird frühestens Mitte Dezember fallen, gab die Kammer am Nachmittag zu verstehen.

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