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Lassen Sie sich nicht abwimmeln!

Wenn Krankenkassen, Behörden oder Versicherungen Anträge ablehnen, ist das nicht das Ende. Profis erklären, wieso nicht.

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Peter Escher und Sachsens ehemaliger Justizminister Geert Mackenroth.
Peter Escher und Sachsens ehemaliger Justizminister Geert Mackenroth. © dpa/Roland Bonß

Michael Baczko hat in seinen 20 Jahren als Fachanwalt für Sozialrecht schon so manche Geschmacklosigkeit erlebt: „Ein Mandant pflegte jahrelang seine krebskranke Frau. Drei Wochen nach ihrem Tod schickte ihm das Jobcenter einen Bescheid, dass er sich eine billigere Wohnung suchen müsse. Sonst würden die Unterkunftskosten nicht mehr bezahlt“, sagt er. Oder den Fall einer alleinstehenden Mutter, der die Wohnung gekündigt worden war. „Das Sozialamt verweigerte die Zustimmung zu einem neuen Mietvertrag und die Übernahme der Kaution mit der Begründung, dass die neue Miete 20 Euro zu hoch sei. Die Frau musste mit ihrem Kind in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht werden, was am Ende sogar teurer war.“

Michael Baczko 
Michael Baczko  © PR

Baczko ist Vorstands- und Gründungsmitglied zahlreicher sozialer Institutionen und Vereine und kämpft gegen Behördenwillkür. Nach seiner Beobachtung werden berechtigte Leistungen zum Beispiel auf Kranken- und Unfallversicherung, auf Rente, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe nicht selten aus einem einfachen Grund abgelehnt: um Geld zu sparen. „Auffällig häufig werden Anträge auf eine stationäre Reha abgewiesen, sofern dafür nicht die gesetzliche Krankenkasse zuständig ist“, sagt er. Auch Behandlungsmethoden oder Arzneimittel, die noch keine zehn Jahre oder mehr erprobt seien, würden nicht bezahlt – selbst wenn es im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen keine gleichwertige Methode gebe.

Baczko rät Betroffenen, sich nicht abwimmeln zu lassen. Denn seiner Erfahrung nach haben mindestens 30 Prozent der Widersprüche und 30 Prozent der Klagen Erfolg.

Auch Sachsens ehemaliger Justizminister Geert Mackenroth kennt Tricksereien an Behördenschreibtischen – und kritisiert sie öffentlich. Als Landesvorsitzender des Weißen Rings hat er mehrfach selbst erlebt, wie sich Entscheidungsträger um Entschädigungen für Opfer drücken wollten. Auch er sagt: „Jeder Bürger, der sich im Unrecht wähnt, sollte in Widerspruch gehen.“

Das Problem beginnt laut Anwalt Baczko aber oft schon beim Antrag: „Er wird entweder nicht konkret genug gestellt oder nicht ausreichend untermauert.“ Gemeinsam mit Verbraucherjournalist und Fernsehmoderator Peter Escher hat er ein Buch geschrieben, wie man sich erfolgreich wehren kann. Auf einer Leserveranstaltung am kommenden Dienstag wollen Baczko und Escher Tipps aus ihrem Buch vorstellen und darüber reden, wie sich Ansprüche bei Behörden oder Ämtern durchsetzen lassen. Als Gast haben sie dazu den ehemaligen Staatsanwalt und Richter Geert Mackenroth eingeladen, der Betroffenen Mut machen will. „Die Leute sollten um ihre Rechte kämpfen“, sagt er. Peter Escher, der im MDR-Ratgeber „Ein Fall für Escher“ über 1.000 Fälle gelöst hat, wird Lesern die Möglichkeit geben, Erfahrungen einzubringen und Fragen zu stellen.

Die Leserveranstaltung mit Peter Escher, Michael Baczko und Geert Mackenroth findet am 14. Mai, 18.30 Uhr, im Haus der Presse Dresden, Ostra-Allee 20, statt. Karten: 15 Euro, mit SZ-Card 13 Euro, in allen SZ-Vorverkaufsstellen oder an der Abendkasse. Oder verbindliche Anmeldung unter: [email protected]