Kamenz
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Lausitzer Allianz klagt gegen Wahl

Die Partei Lausitzer Allianz hat Klage gegen die Kommunalwahl in Kamenz eingereicht. Vor dem Herbst wird kaum verhandelt.

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Stimmenabgabe im Kamenzer Rathaus. Die "Lausitzer Allianz" war nicht zugelassen.
Stimmenabgabe im Kamenzer Rathaus. Die "Lausitzer Allianz" war nicht zugelassen. © Matthias Schumann

Kamenz. Während die Alternative für Deutschland gegen eine Wahlbehinderung wegen der Nichtzulassung von mehr als 40 Kandidaten auf der sächsischen Landesliste vorgehen will, ist die Partei „Lausitzer Allianz“ schon einen Schritt weiter. In anderer Sache. Die aus der wendischen Volkspartei hervorgegangene Gruppierung hatte gegen das Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai Klage beim Verwaltungsgericht in Dresden eingereicht. Zuvor war eine „Beschwerde wegen Wahlbehinderung, Verletzung des Neutralitätsgebotes und Einschränkung der Grundrechte“ ins Leere gelaufen. Die Partei um den Vorsitzenden Hannes Wilhelm-Kell sah diese Behinderung vor allem in Kamenz, wo man sich um Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat Brauna, den Stadtrat und den Kreistag bemüht hatte – auf dem sowie recht beschwerlichen Weg der Beschaffung von Unterstützungsunterschriften.

Die Partei war nicht zugelassen worden, weil sie die nötige Anzahl nicht erreicht hatte. Sie beklagte, dass den Anwerbern und den potenziellen Unterstützern von amtlicher Seite Steine in den Weg gelegt worden seien. Zum einen sei man vom Fußweg vor dem Rathaus vertrieben worden, weil eine Genehmigung nur für den Marktplatz vorgelegen habe. Noch schwerer habe die Tatsache gewirkt, dass den Unterstützern im Einwohneramt nicht gleich die drei Listen für den Kreistag, den Stadtrat und den Ortschaftsrat vorlagen. „Am Ende fehlte uns sowohl für den Kreistag, als auch für den Ortschaftsrat ein einziger Unterstützer.“ Damit habe die öffentliche Verwaltung – bewusst oder unbewusst – das Neutralitätsgebot verletzt, was eine Einschränkung der Grundrechte darstelle. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist offen. Deshalb wollen und können sich beide Streitparteien derzeit nicht näher auslassen. Wilhelm-Kell: „Wir rechnen nicht vor dem Herbst mit einer Verhandlung“. Sollte das Gericht eine Behinderung feststellen, wäre im schlimmsten Fall auch eine Wiederholung von Teilen der Kommunalwahl möglich. (SZ/fro)