Von Frank Ellmers
Im Prozess um einen Dreifachmord ist der angeklagte Jens S. gestern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, so dass die Strafe nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der 35-jährige arbeitslose Tischler aus dem vogtländischen Werda hatte die Verbrechen gestanden. Demnach erschoss der dreifache Vater im Dezember 2005 aus Rache seine Exfreundin, seinen früheren Arbeitgeber und seinen Schwager. Jens S. war von der Freundin verlassen worden und hatte sich gekränkt gefühlt.
Sein Verteidiger Ulf Israel kündigte am Abend an, gegen das Urteil wegen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld Revision einzulegen. Nach Ansicht der Richter beging Jens S. den Mord an seinem früheren Arbeitgeber und seinem Schwager kaltblütig. Der erste Mord sei dagegen emotionsgeladen gewesen.
Zweifel an der Schuldfähigkeit von Jens S. hatten die Richter nicht. Dass er in der Hauptverhandlung Reue gezeigt habe, spiele nur eine untergeordnete Rolle. In seinem Schlusssatz zum Ende der Verhandlung hatte Jens S. erklärt: „Ich kann nur nochmal sagen: Ich bereue es. Ich kann das Geschehene nicht rückgängig machen.“ Es tue ihm Leid für die Hinterbliebenen.
Staatsanwaltschaft und auch Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Am Montag hatte die Strafkammer den rechtlichen Hinweis gegeben, dass sie über die Strafanträge hinausgehend eine besondere Schwere der Schuld feststellen könnte. Nur die Anwälte der Nebenklägerinnen hatten dies beantragt.
Jens S. hatte sich nach eigener Aussage mit der 25-jährigen Exfreundin am Abend des 1. Dezember 2005 zu einer Aussprache verabredet. Einem Freund hatte er zuvor zwei Waffen gestohlen. Auf einem Parkplatz habe sie ihm gesagt, dass sie ihn nur benutzt habe, um sich an einem anderen Mann zu rächen. Er habe ihr eine Waffe gezeigt und gedroht, sich umzubringen. Sie habe ihn nur ausgelacht. Daraufhin habe er geschossen. Die Verkäuferin starb durch einen Kopfschuss. Dann fuhr S. nach Werda. In der Firma wartete er morgens auf seinen früheren Arbeitgeber und schoss drei Mal auf ihn. Dann fuhr er nach Plauen zu seinem 40-jährigen Schwager, der in einem Heim für betreutes Wohnen lebte, und tötete auch ihn. Wenig später wurde er festgenommen. (AP)