Merken

Lehren aus Lidl-Videos - Kabinett beschließt Gesetz

Mit der heimlichen Videoüberwachung von Mitarbeitern hat der Discounter Lidl viel Wirbel ausgelöst. Nach einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll diese Art der Kontrolle verboten sein. Doch die Arbeitgeber sehen die Korruptionsbekämpfung gefährdet.

Teilen
Folgen

Berlin. Beschäftigte sollen besser vor Spitzeleien ihrer Arbeitgeber am Arbeitsplatz geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Regierung reagiert damit auf eine Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom.

Der Entwurf, der ein Verbot der heimlichen Videoüberwachung beinhaltet, stößt auf scharfe Kritik bei den Arbeitgebern. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach dagegen von einem „ausgewogenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen“.

Hundt: Mehr Schaden als Nutzen

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt erklärte, die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität in Unternehmen werde behindert. Nach dem Entwurf dürfen Daten zur Korruptionsbekämpfung nur noch erhoben werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) erklärte: „Die jetzt geplanten Regelungen zur Videoüberwachungen schießen weit über das Ziel hinaus. Sie schaden mehr als sie nützen.“ Die heimliche Videoüberwachung sei weiter nötig. Auch heute gebe es sie nur in Ausnahmen.

Künftig soll aber nur noch die offene Videoüberwachung möglich sein - und zwar nur in bestimmten Bereichen wie beispielsweise Firmeneingängen oder an Kassen. Um Straftaten oder „schwerwiegende Pflichtverletzungen“ aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten („Screening“) in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden.

Soziale Netzwerke tabu

Weitere zentrale Punkte des geplanten Gesetzes: Arbeitgeber sollen sich im Internet zwar über Bewerber informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken sollen dabei aber tabu sein - es sei denn, es handelt sich um Plattformen, auf denen sich Bewerber ihren möglichen Arbeitgebern präsentieren.

Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Allerdings bekommt der Arbeitgeber dann nur eine kurze Nachricht, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Der Bewerber selbst soll das vollständige Ergebnis erhalten.

Uneinheitliche Rechtssprechung

Der Entwurf untersagt, die angestrebten, gesetzlichen Regelungen mit Vereinbarungen zwischen Firmenleitung und Betriebsrat zu unterlaufen. Auch dieser Punkt stößt bei Arbeitgebern auf Kritik. Hundt erklärte zudem, der Gesetzentwurf beinhalte viele unbestimmte Rechtsbegriffe. So werde mehr Rechtsunsicherheit als Klarheit geschaffen. De Maizière geht nach eigenen Worten davon aus, dass der Entwurf im parlamentarischen Verfahren noch geändert wird.

Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes gilt als überfällig: Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich. Für viele Fragen gibt es keine oder aber komplizierte Regelungen.

Linke beklagt „zu viele Grauzonen“

Spektakuläre Fälle hatten in der Vergangenheit Empörung ausgelöst. So ließ der Stuttgarter Autobauer Daimler Jobsuchenden während des Bewerbungsverfahrens Blut abnehmen. Der Discounter Lidl sorgte 2008 für Wirbel, weil er Mitarbeiter heimlich kontrolliert hatte. Dabei kam auch heraus, wann eine Beschäftigte auf Toilette ging.Die Bundestagsfraktion der Linken beklagt „zu viele Grauzonen“ im vorliegenden Gesetzentwurf. Von angemessenen und abschreckenden Sanktionen oder einer effektiven Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten fehle jede Spur, kritisierte der Linken- Abgeordnete Jan Korte.

De Maizière verwies aber darauf, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werden können. Bei einer unzulässigen, heimlichen Videoüberwachung sei eine Geldbuße von bis zu 300000 Euro möglich. Auch Schadenersatzansprüche könnten eingefordert werden. (dpa)