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„Lehrvertrag war nicht genehmigt“

Das Landratsamt Meißen begründet jetzt ausführlich, weshalb die tunesische Familie Oueslati abgeschoben werden sollte. Dabei hatte Frau Oueslati einen Arbeitsvertrag.

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© Archiv/Claudia Hübschmann

Meißen. Sie saßen schon im Flugzeug nach Nordafrika, durften dann aber wieder aussteigen. Die Odyssee der tunesischstämmigen Meißner Familie Oueslati hat vergangene Woche für Schlagzeilen gesorgt. Die zwei Erwachsenen und drei Kinder waren 2013 vor islamistischen Drohungen geflohen und gelten in Meißen als voll integriert. Die SZ hat jetzt beim Leiter der Ausländerbehörde des Landratsamtes Meißen Manfred Engelhard nachgefragt, wie es zu diesem Hin und Her kommen konnte.

War der Ausländerbehörde Meißen bekannt, dass Ahmed Oueslati einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag mit dem Hotel Burgkeller Meißen besitzt?

Die Familie Oueslati ist seit 28. April dieses Jahres vollziehbar ausreisepflichtig. Grundsätzlich ist vor Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrages eine Genehmigung der Ausländerbehörde einzuholen. Im vorliegenden Fall wurde der Ausbildungsvertrag geschlossen, ohne dass eine Genehmigung vorlag. Der Vertrag wurde im Nachgang am 22. September bei der Ausländerbehörde eingereicht. Aufgrund von Information der Zentralen Ausländerbehörde Chemnitz, die Abschiebung wäre im November möglich, ging das Landratsamt davon aus, dass konkrete Maßnahmen zur Ausreise bevorstanden. Der Vertrag wurde nicht genehmigt. Die ZAB wurde entsprechend informiert. Auf Basis der Mitteilung der Ausländerbehörde, dass keine Hinderungsgründe vorliegen, konnte die ZAB die Abschiebung vollziehen.

Liegt Ihnen ein Arbeitsvertrag von Ilhem Oueslati vor?

Es liegt ein Arbeitsvertrag von Ilhem Oueslati vor. Die Genehmigung wurde seitens der Behörde auch erteilt. Der Arbeitsvertrag führt jedoch nicht zur Duldung, da die Genehmigung mit der Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen erlischt. Der Arbeitsvertrag von Frau Oueslati hat somit keine Auswirkungen auf die Ausreiseverpflichtung der Familie und führt zu keinem anderen Aufenthaltsstatus.

Was hat dazu geführt, dass die Familie nicht abgeschoben wurde?

Dazu liegen dem Landratsamt von der ZAB noch keine schriftliche Mitteilung bzw. offiziellen Informationen vor. Bisher wurde lediglich durch die Pressemitteilungen bekannt, dass ein Härtefallantrag für die Familie gestellt worden sein soll.

Wie lautet der aktuelle Status der Familie? Wie wird weiter mit ihr verfahren?

Der formelle Status der Familie ist, dass diese weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig ist. Gemäß der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung wird die Abschiebung der Familie ausgesetzt und erneut geprüft.

Die Fragen stellte Peter Anderson.