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Leipzig/Halle: Klage gegen Nachtflüge

Leipzig - Der Streit um den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle geht an diesem Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in die letzte Runde. Gut sieben Monate nach seinem Aufsehen erregenden...

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Leipzig - Der Streit um den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle geht an diesem Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in die letzte Runde. Gut sieben Monate nach seinem Aufsehen erregenden Urteil zum Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg (BBI) entscheidet der 4. Senat über das Schicksal des Konkurrenten. Dessen größtes Pfund ist der 24-Stunden-Betrieb für die neue Start- und Landebahn Süd. Die Erlaubnis war entscheidend für die Ansiedlung des DHL-Drehkreuzes. Anwohner befürchten starke Lärmbelästigungen durch das künftige Luftfracht-Drehkreuz und wollen die Nachtfluggenehmigung kippen. Gelingt dies, wäre es für die Posttochter DHL und den Flughafen ein Desaster.

Mit einer derart bösen Überraschung rechnet aber weder in der Branche noch bei den Beteiligten jemand. „Ich gehe davon aus, dass der Tenor des Beschlusses erhalten bleibt“, sagt DHL-Projektleiter Michael Reinboth. Danach gehe es im Hauptsacheverfahren nur noch um „passiven Lärmschutz“. „Für den ist der Flughafen zuständig“, sagt er. DHL könne die Planungen und die Bauarbeiten uneingeschränkt fortsetzen. „Wir sehen der Verhandlung durchaus gelassen entgegen“, betont der Sprecher des Regierunspräsidiums Leipzig, Stefan Barton. Die Behörde sieht ihren Planfeststellungsbeschluss durch die Entscheidung im Eilverfahren bestätigt. „Ich halte mich an den Spruch im Beschluss vom Mai 2005“, sagt auch Flughafen-Chef Eric Malitzke.

Anders als im Berliner Fall hatten die Bundesrichter damals für Leipzig/Halle zunächst keinen Anlass für einen Baustopp gesehen. Die öffentlichen Interessen für den Ausbau seien so gewichtig, dass der zu erwartende nächtliche Fluglärm hinzunehmen sei, hieß es im Beschluss. Ausschlaggebend war insbesondere die Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze und die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur.

Nach dieser Entscheidung sah DHL genug Rechtssicherheit für sein Projekt: Die Verlagerung des europäischen Drehkreuzes von Brüssel nach Leipzig/Halle wurde beschlossen. Der Flughafen startete die Bauarbeiten für seine rund 290 Millionen Euro teure zweite Start- und Landebahn. Im Sommer 2007 soll die Trasse frei gegeben werden. Wenig später will DHL den Testbetrieb beginnen. Bis 2008 sollen durch das Drehkreuz rund 10000 Arbeitsplätze entstehen. Das Leipziger Regierungspräsidium geht davon aus, seine Hausaufgaben gemacht zu haben. „Wir haben uns auf die jüngsten Ergebnisse zur Fluglärmwirkung gestützt. Etwas Neueres gibt es nicht“, sagt Barton. Basis für das Nachtschutzkonzept der Behörde im Planfeststellungsbeschluss sind Forschungsergebnisse des Instituts für Luft- und Raumfahrtmedizin am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR).

Anwohner des Flughafens sehen darin keinen Trost. „Wir müssen dann alle mit geschlossenen Fenstern schlafen“, sagt Michael Teske, Sprecher des Vereins IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle. Für den Abend vor dem Prozess wollen die rund 200 Mitglieder des Vereins in Leipzig demonstrieren. Unmittelbar vor Verhandlungsbeginn soll es am Dienstag vor dem Gericht zudem eine Mahnwache geben. Das Gericht hat zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt, ein dritter ist als Reserve eingeplant. Für die Urteilsfindung werden sich der Vorsitzende Richter Stefan Paetow (63) und seine Kollegen ein paar Tage Zeit lassen. Eine Entscheidung sei voraussichtlich im November zu erwarten, sagt ein Gerichtssprecher. (dpa)