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Leipzig: OVG weicht Waffenverbotszone auf

Per Verordnung sind in einem Leipziger Areal "gefährliche Gegenstände" verboten. Einem Gericht reicht die Begründung dafür aber nicht aus.

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Ein Schild deutet auf der Eisenbahnstraße in Leipzig auf die dortige Waffenverbotszone hin.
Ein Schild deutet auf der Eisenbahnstraße in Leipzig auf die dortige Waffenverbotszone hin. © dpa/Sebastian Willnow

Leipzig. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Polizeiverordnung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in der Leipziger Waffenverbotszone für unwirksam erklärt.

Es fehle an einer entsprechenden Gefahrenprognose, begründeten die Richter ihre Entscheidung am Mittwoch (Az.: 6 C 22/19). Die eigentliche Waffenverbotszone bleibt dagegen bestehen. Die untersagt das Mitführen von Waffen, die unter das Waffenrecht fallen.

Seit 5. November 2018 war im Gebiet um die Eisenbahnstraße in Leipzig das Mitführen gefährlicher Gegenstände, wie Äxte, Beile, Messer, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte per Polizeiverordnung untersagt. Begründet wurde dies mit der Häufung von sogenannten Rohheitsdelikten in diesem Bereich.

Dies reiche aber nicht aus, betonte die OVG-Richter. Erforderlich sei eine Prognose, dass das Mitführen von gefährlichen Gegenständen ein Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstelle. Allein die Tatsache, dass Rohheitsdelikte in dem Bereich häufiger auftreten als in anderen Stadtteilen, reiche nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. (dpa)