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Fall Lina E.: Auch Bundesanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein

Lina E. und drei weitere Angeklagte wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen linksextremistischen Vereinigung verurteilt. Nun haben alle Parteien Revision eingelegt.

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Im Dresdner Linksextremismus-Prozess haben Lina E. und drei beschuldigte Männer Revision gegen das vor einer Woche gesprochene Urteil eingelegt.
Im Dresdner Linksextremismus-Prozess haben Lina E. und drei beschuldigte Männer Revision gegen das vor einer Woche gesprochene Urteil eingelegt. © dpa

Dresden. Im Fall der Linksextremistin Lina E. hat auch die Bundesanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden eingelegt. Das sagte eine Sprecherin in Karlsruhe am Freitag. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet. Lina E. und drei mit ihr verurteilte Männer haben bereits Revision eingelegt. Das OLG war vor allem bei der 28-jährigen Studentin Lina E. deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft geblieben.

Am Mittwoch hatten bereits Lina E. und drei beschuldigte Männer Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Akten würden nun zum Bundesgerichtshof weitergeleitet, teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden am Mittwoch mit. Zuvor müsse jedoch das Urteil des Staatsschutzsenats schriftlich vorliegen.

Wie lange das Revisionsverfahren dauern wird, ist offen. Die 28-jährige Lina E. und drei Männer waren am 31. Mai vor dem Oberlandesgericht Dresden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen linksextremistischen Vereinigung beziehungsweise wegen ihrer Unterstützung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen zwischen 2018 und 2020 in unterschiedlicher Beteiligung Rechtsextreme tätlich angegriffen haben (AZ:. 4 St 2/21).

Alle vier sind derzeit auf freiem Fuß. Den bisherigen Haftbefehl gegen Lina E. hatte der Senat mit der Urteilsverkündung unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Die zuletzt in Leipzig wohnende Frau saß bereits mehr als 2,5 Jahre in Untersuchungshaft.

Die Strafen seien nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu verbüßen, hieß es. Falls zuvor Fluchtgefahr bestehe, könnten Haftbefehle aber auch früher geltend gemacht werden.

Der Prozess hatte im September 2021 begonnen. Noch während der Urteilsverkündung hatte es im Gerichtssaal lautstarke Proteste der linken Szene gegeben. An den Tagen danach eskalierten Demonstrationen in Leipzig.

Der Innenausschuss im sächsischen Landtag wird sich am Montag (12. Juni) mit den Krawallen des "Tag X" am vergangenen Samstag in Leipzig befassen. Das gab der Sächsische Landtag am Mittwoch in Dresden bekannt. Der Antrag wurde von der Linken-, der AfD- sowie der CDU-Fraktion gestellt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem umfassende Aufklärungen zum polizeilichen Vorgehen am sogenannten "Tag X" am vergangenen Wochenende in Leipzig. Die Sondersitzung sei nicht öffentlich.

In Leipzig hatte es am Samstag nach dem Urteil gegen Lina E. wegen linksextremistischer Gewalttaten heftige Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten gegeben. Bei einer Demonstration am Alexis-Schumann-Platz gab es Böllerschüsse, Steine, Flaschen und ein Brandsatz wurden auf Polizisten geworfen. Die Polizei kesselte einen Teil der Demonstranten ein und sprach von "massiven Ausschreitungen". Der Einsatz sorgte medial für viel Aufsehen und Kritik. (epd/dpa)