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Frist verstrichen: Gil Ofarim schweigt zu Vorwürfen

Nach der Anklage gegen ihn hatte der Musiker Gil Ofarim bis Montag Zeit, sich zu äußern. Das hat er nicht getan - wie geht es jetzt weiter?

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Gegen den Musiker Gil Ofarim wurde Anklage vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Bis zum Montag hätte sich der Künstler zu den Vorwürfen äußern können. Dies habe er nicht getan, so das Landgericht.
Gegen den Musiker Gil Ofarim wurde Anklage vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Bis zum Montag hätte sich der Künstler zu den Vorwürfen äußern können. Dies habe er nicht getan, so das Landgericht. © Archiv/Gerald Matzka/dpa

Leipzig. Der Musiker Gil Ofarim hat sich laut Angaben des Landgerichts Leipzig bislang nicht zu den Vorwürfen gegen ihn nach dem Besuch eines Leipziger Hotels geäußert. Das Gericht hatte ihm eine Frist bis Montag eingeräumt, in der es zunächst nicht über die Zulassung der Anklage entschied, wie eine Sprecherin am Dienstag sagte.

"Er kann sich weiterhin zu den Vorwürfen einlassen. Ab jetzt könnte das Gericht aber jederzeit bekannt geben, ob es die Anklage zulässt." Es könne noch dauern, bis das Gericht eine Entscheidung fälle. Das hänge auch von der Arbeitsbelastung des Gerichts und anderen laufenden Verfahren ab. Konkrete Fristen gebe es nicht.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte Ofarim im März wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Musiker hatte im vorigen Oktober in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen.

Wie geht es nun im Fall Ofarim weiter?

Ofarim hält laut seinem Anwalt an seiner Darstellung fest. "Davon können Sie ausgehen", sagte der Anwalt Markus Hennig dem NDR-Medienmagazin "Zapp" in einem vergangene Woche veröffentlichten Beitrag auf die Frage, ob Ofarim bei seiner Version des Vorfalls bleibe.

Für das weitere Verfahren gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Dort würde der Fall vom Strafmaß her eigentlich hingehören.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen Bedeutung und öffentlichen Wirkung des Falls dafür entschieden, Anklage zum Landgericht zu erheben. (dpa)