Update Leipzig
Merken

Detaillierter Streit um Weiterbau von Autobahn 20 vor Bundesgericht

Seit Jahren wird um den Weiterbau der Küstenautobahn A20 in Niedersachsen gestritten. Der Fall ist auch für das Bundesverwaltungsgericht sehr kompliziert.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Aktivisten des BUND protestieren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Planungen für die A20. Das Gericht verhandelt über den Bau der Küstenautobahn zwischen Westerstede und Jaderberg.
Aktivisten des BUND protestieren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Planungen für die A20. Das Gericht verhandelt über den Bau der Küstenautobahn zwischen Westerstede und Jaderberg. © Hendrik Schmidt/dpa

Leipzig. Die geplante Küstenautobahn A20 in Niedersachsen ist seit Jahren ein Streitthema - Klimaschutz und wirtschaftlicher Nutzen stehen sich unvereinbar gegenüber. Seit Dienstag beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Großprojekt.

Die Vorsitzende des 9. Senats betonte gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung, wie kompliziert das Verfahren sei. Sie kündigte an, am Dienstag bis in den späten Abend hinein verhandeln zu wollen. Eine Entscheidung wird es wohl erst in etwa zwei Wochen geben.

Die A20 soll einmal die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit langem endet die vom polnischen Stettin kommende Autobahn aber östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und mehrere Landwirte klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt in Niedersachsen, ein 13 Kilometer langes Teilstück von der A28 bei Westerstede (Kreis Ammerland) bis zur A29 bei Jaderberg.

Zunächst rügte die Klägerseite, die Berechnung zum Stickstoffausstoß habe Fehler. Die Planfeststellungsbehörde habe bei der Untersuchung die Werte für den Ausstoß von Ammoniak komplett unterschlagen, hieß es. Nur dadurch sei der Grenzwert nicht deutlich überschritten worden. Die Behörde wies den Vorwurf in der mündlichen Verhandlung zurück.

Proteste vor Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Die A20 sei Symbol einer verkehrten Verkehrspolitik, betonte Heiner Baumgarten, BUND-Landesvorsitzender in Niedersachsen. "Als klima- und umweltschädlichstes Projekt des gesamten Bundesverkehrswegeplans trägt sie erheblich zur Verschärfung der Klimakrise bei: Der Verkehr, der auf der A20 entsteht, sowie Bau und Unterhaltung würden mehr als 90.000 Tonnen CO2 verursachen. Jedes Jahr."

Nach Angaben des BUND führten etwa 80 Prozent der geplanten A20 durch Moore und Feuchtgebiete. "Diese sind die wertvollsten CO2-Speicher, die wir haben. Mit dem Bau der Autobahn würden sie zerstört und trockengelegt", sagte der Bundesvorsitzende des BUND, Olaf Bandt, am Rande der Verhandlung.

Zudem erhoffen sich die Kläger bei der Verhandlung Rückenwind von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021. Danach müsse die Politik beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Das Klimaschutzgesetz des Bundes greife zu kurz, hatten die Richter damals geurteilt.

Im Februar 2021 hatte die Planfeststellungsbehörde in einem Ergänzungsbeschluss vor allem wasserrechtliche Aspekte angepasst. "Wir gehen davon aus, dass wir alles rechtmäßig genehmigt haben und dass es vor Gericht Bestand haben wird", sagte Björn van Cattenburg, Dezernatsleiter für Planfeststellung in der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Niedersachsen.

Der 9. Senat kündigte am Dienstag bereits an, dass das Einfangen, Sammeln und Umsetzen auch von geschützten Tieren rechtskonform sei. "Es geht dabei um den Willen, Tiere zu schützen und nicht zu töten", betonte die Senatsvorsitzende Ulrike Bick. Auf Hinweis der Kläger würden die Rahmenbedingungen dafür klar formuliert. Konkret geht es in dem Gebiet nach Angaben des BUND um mehrere Fledermausarten und den Moorfrosch.

Für Wirtschaftsverbände in Niedersachsen und Bremen ist die geplante Küstenautobahn ein dringend erforderlicher Lückenschluss im europäischen Verkehrsnetz, von dem insbesondere die norddeutschen Küstenländer profitierten. Zudem würden sich durch den Aufbau von Terminals für Flüssigerdgas (LNG) in Wilhelmshaven und Stade weitere Unternehmen an der Küste ansiedeln. "Ein entscheidender Standortfaktor ist dabei eine gute Erreichbarkeit über die A20", hieß es.

Die Umweltverbände hielten dagegen, dass bereits jetzt sämtliche Häfen eine Anbindung an Autobahnen hätten. "Aufgrund der parallel verlaufenden Autobahn 1 und der geringen Siedlungsdichte weist die geplante Küstenautobahn eine schwache Verkehrsbelegung und ein niedriges Nutzen-Kosten-Verhältnis auf", sagte Baumgarten vom BUND Niedersachsen.

Begleitet wurde die Verhandlung von Protesten von Umweltschützern. Etwa zwei Dutzend Aktivisten forderten vor dem Gerichtsgebäude am Morgen eine grundlegende Mobilitätswende - auf Spruchbändern hieß es unter anderem "Wiesen und Wald statt Asphalt". (dpa)