Update Leipzig
Merken

Tödliche Dating-Portal-Bekanntschaft: Lebenslange Haft für Ex-Freund

Ein 40-Jähriger hat zugegeben, seine Bekannte im Dezember 2021 erwürgt zu haben. Die Richter sehen Mordmerkmale als erfüllt an und verurteilen ihn zu lebenslanger Haft.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Am Donnerstag ist das Urteil in einem Mordprozess vor dem Landgericht Leipzig fallen.
Am Donnerstag ist das Urteil in einem Mordprozess vor dem Landgericht Leipzig fallen. © Friso Gentsch/dpa (Symbolfoto)

Leipzig. Ein gutes halbes Jahr nach dem tödlichen Ende einer Dating-Portal-Bekanntschaft in Leipzig ist ein 40-Jähriger wegen Mordes verurteilt worden. Eine Strafkammer am Landgericht Leipzig verhängte am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe gegen den Mann. "Sie haben aus zutiefst egoistischen Gründen eine Frau ermordet", sagte der Vorsitzende Richter Johann Jagenlauf.

In dem Verfahren hatte der gelernte Maler und Lackierer zugegeben, die 43-Jährige am 27. Dezember vergangenen Jahres in ihrer Wohnung erwürgt zu haben. Die beiden Deutschen hatten sich 2021 über ein Dating-Portal kennengelernt und eine wechselhafte Beziehung geführt. Das Opfer hat laut Urteilsbegründung die Beziehung jedoch nach wenigen Wochen beendet.

Urteil gegen Leipziger ist noch nicht rechtskräftig

"Sie wollten die von ihnen gewünschte Frau aber keinem anderen überlassen", betonte der Richter. In der Folgezeit hatte der Angeklagte dem Opfer und dem neuen Partner immer wieder nachgestellt und auch die Autoreifen des Mannes zerstochen.

Unter dem Vorwand eines letzten, klärenden Gesprächs habe sich der Angeklagte mit dem Opfer, einen Tag nach dem Weihnachtsfest, in dessen Wohnung getroffen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Nach einer erneuten Abfuhr habe er seinen Plan, die 43-Jährige zu töten, konsequent umgesetzt.

Das Opfer war körperlich vollkommen unterlegen und starb nach einem minutenlangen Todeskampf. Die Kammer sah die Mordmerkmale der Arg -und Wehrlosigkeit sowie niedrige Beweggründe als erfüllt an.

Das Gericht folgte bei der Bewertung und dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und der Anwalt des Angeklagten kündigte an, eine Revision prüfen zu wollen. (dpa)