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Anklage gegen KSK-Soldaten erhoben

Ein Elitesoldat hat Waffen und Sprengstoff auf seinem Grundstück in Sachsen aufbewahrt. Jetzt wurde Anklage erhoben.

Von Alexander Schneider
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Das Abzeichen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) ist an einem Barett zu sehen.
Das Abzeichen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) ist an einem Barett zu sehen. © dpa

Dresden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen KSK-Soldaten erhoben, in dessen Garten in Collm (Landkreis Nordsachsen) illegale Waffen und Sprengstoff gefunden wurden. Dem Angehörigen des Bundeswehr-Kommandos Spezialkräfte (KSK), ein 45-jähriger Oberstabsfeldwebel, werde vorgeworfen, gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben, teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch in Dresden mit.

Bei einer Durchsuchung seines Grundstücks im Mai dieses Jahres seien unter anderem ein Sturmgewehr samt Munition und zwei Kilogramm Sprengstoff sichergestellt worden. Die Anklage wurde den Angaben zufolge beim Landgericht Leipzig eingereicht.

Der Beschuldigte sitze nach wie vor in Untersuchungshaft und hat sich den Angaben zufolge bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Motiv sei immer noch unklar, so Behördensprecherin Nicole Geisler. Über die Beteiligung weiterer Bundeswehrangehöriger gebe es bisher keine Erkenntnisse.

Der Dresdner Rechtsanwalt Andrej Klein, einer der Verteidiger des Angeschuldigten, teilte in einer Medieninformation mit, der ursprüngliche Verdacht gegen seinen Mandanten, aus rechtsextremistischen Beweggründen gehandelt zu haben oder Teil eines rechtsextremen Netzwerks gewesen zu sein, habe sich trotz umfangreicher Auswertungen elektronischer Medien und der Befragung einer Vielzahl von Zeugen nicht erhärtet. Sonst wäre der Soldat vor einer Staatsschutzkammer angeklagt worden.

Verteidiger kritisiert Haftbedingungen

Die zuständige Strafkammer werde nun auch zu prüfen haben, ob der 45-Jährige weiter in Untersuchungshaft bleiben muss. Die Verteidigung habe bereits seit Monaten gegen die verschärften Haftbedingungen, sogenannte besondere Sicherungsmaßnahmen, interveniert. Laut Klein habe der Soldat in Isolationshaft gesessen, habe seinen Haftraum nie ohne Hand- und Fußfesseln verlassen dürfen und sei stets von drei männlichen Bediensteten begleitet worden – selbst beim Duschen.

Stündlich sei in der Zelle Licht angemacht, täglich der Haftraum durchsucht worden. Der 45-Jährige habe weder arbeiten, noch außerhalb seiner Zelle Sport machen dürfen. Selbst zur Besprechung mit den Verteidigern habe der Soldat hinter einer Trennscheibe sitzen müssen.

Die Dresdner Justizvollzugsanstalt (JVA) habe ihre Maßnahmen laut Klein mit „dem Vorwand einer vermeintlichen Eigen- oder Fremdgefährdung begründet“. Der Gefangene verfüge als Angehöriger einer Spezialeinheit über eine Einzelkämpferausbildung und gefährde damit die Sicherheit der JVA. Außerdem könne sich der Soldat mit JVA-Bediensteten „verbrüdern“.

Die verschärften Maßnahmen seien erst vergangene Woche im Rahmen einer Haftbeschwerde vom Landgericht Dresden als „überzogen und rechtswidrig in weitem Umfang aufgehoben worden“, sagte Verteidiger Andrej Klein. (mit dpa)