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"Tag X" in Leipzig: Polizei schaltet Hinweisportal für Fotos und Videos frei

Fehler in der Kommunikation, ein vermummter Staatsanwalt, Anschläge auf Autos von Polizisten - unser Newsblog zur "Tag X"-Demo in Leipzig.

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Die Polizei sucht nach den Ausschreitungen in Leipzig Foto- und Videomaterial von Bürgern. Ein Hinweisportal wurde geschaltet.
Die Polizei sucht nach den Ausschreitungen in Leipzig Foto- und Videomaterial von Bürgern. Ein Hinweisportal wurde geschaltet. © SZ

Ausschreitungen nach Lina E.-Urteil in Leipzig - das Wichtigste in Kürze:

Freitag, 7. Juli, 13.40 Uhr: Polizei schaltet Hinweisportal für Foto- und Videomaterial nach "Tag X"-Ausschreitungen

Nach den Ausschreitungen rund um den "Tag X" in Leipzig am haben Staatsanwaltschaft und Polizei nun ein Hinweisportal für Zeugen freigeschaltet. Wie beide Behörden am Freitag mitteilen, können dort Fotos, Videos und sonstige Hinweise der Bevölkerung rund um das Geschehen hochgeladen werden. Auch persönliche Zeugenaussagen seien bei der Kriminalpolizei Leipzig weiterhin möglich.

Am ersten Juni-Wochen hatte es in Leipzig mehrere Ausschreitungen nach dem sogenannten "Antifa-Ost-Prozess" gegeben. Bei mehr als 1.000 Personen wurden Identitäten aufgenommen, um später Ermittlungen wegen des schweren Fall des Landfriedensbruchs aufzunehmen.

Donnerstag, 22. Juni, 17.20 Uhr: Leipziger Polizeipräsident sieht Handlungsbedarf

Der Leipziger Polizeipräsident René Demmler stuft den massiven Einsatz am "Tag X" im Rückblick als rechtmäßig ein, sieht aber auch Handlungsbedarf. Es sei ein großes Problem gewesen, dass die Polizei die Zahl der Menschen erheblich unterschätzt habe, die in dem Kessel festgesetzt worden waren, sagte Demmler. Auch die Kommunikation mit den Eingeschlossenen habe nicht funktioniert. Die Polizei hat das Geschehen rund um den "Tag X" minutiös aufgearbeitet, Demmler stellte die Ergebnisse am Donnerstag im Innenausschuss des sächsischen Landtags vor.

In dem Kessel waren am 3. Juni in dem 1043 Menschen teilweise bis zum Morgengrauen festgehalten worden waren, darunter fast 90 Jugendliche und zwei Kinder. Die Polizei stellte von jedem Einzelnen die Identität fest. Es habe der Anfangsverdacht des schweren Landfriedensbruchs bestanden. Eine "klare und nachvollziehbare Kommunikation" sei dabei der Polizei nicht gelungen. Er betonte aber auch, dass von den Eingeschlossenen "niemand mit uns reden" wollte. Zur Kritik an der Versorgung sagte Demmler, letztendlich habe die man entschieden, Sanitäter agieren zu lassen, allerdings auch das nicht klar kommuniziert.

Donnerstag, 22. Juni, 16.10 Uhr: Staatsanwalt vermummt auf "Tag X"-Demos im Einsatz

Knapp drei Wochen nach den Demonstrationen von Anhängern der linken Szene in Leipzig hat ein Staatsanwalt öffentliche Aufmerksamkeit erregt, weil er während der Ausschreitungen vermummt im Einsatz war.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig sagte am Donnerstag, sein Kollege sei im Einsatz gewesen, um über Maßnahmen für festgesetzte Demonstrierende zu entscheiden. Er sei vermummt vor Ort gewesen und dabei von einer ebenfalls vermummten Kriminalbeamtin begleitet worden, nachdem die Demonstration offiziell durch die Polizei beendet worden sei.

Der Staatsanwalt habe sich "persönlich dazu entschieden, die Vermummung zu tragen", sagte sein Kollege. Dabei sei es um seinen eigenen Schutz gegangen. Medienberichten zufolge war der Staatsanwalt in der Vergangenheit bedroht worden. Während der Demonstration am sogenannten "Tag X" im Süden Leipzigs hatte die Polizei die Demonstrierenden dazu aufgerufen, ihre Vermummungen abzulegen. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Donnerstag, 15. Juni, 11.30 Uhr: "Tag X": Privatautos von Polizisten manipuliert

Rund um die Demonstrationen gegen die Verurteilung der Linksextremistin Lina E. in Leipzig hat es mehrere Anschläge auf Privatautos von Polizisten gegeben. "Es wurden Radmuttern gelöst und Reifen angeritzt", sagte Cathleen Martin, Sachsens Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), am Donnerstag auf Anfrage. Zahlen nannte sie nicht. Aus ihrer Sicht sind das versuchte Tötungsdelikte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Es sei extrem gefährlich, Radmuttern zu lösen, so Martin. Neben den Polizisten fuhren auch deren Angehörige mit den Privatwagen. Zudem könnten bei einem Unfall auch Passanten verletzt werden.

Schon vor dem Urteil gegen Lina E. waren laut Martin an dem Privatwagen eines Polizisten die Radmuttern von Unbekannten gelöst worden. Sie kritisierte daher auch die Informationspolitik des Innenministeriums. Aus ihrer Sicht hätten die Manipulationen an Fahrzeugen intern gemeldet werden müssen, um die Beamtinnen und Beamten zu sensibilisieren.

Mittwoch, 14. Juni, 14.44 Uhr: "Tag X"-Demo in Leipzig: Polizei ermittelt gegen eigene Beamte

Nach dem Einsatz der Polizei am sogenannten Tag X in Leipzig sind zwei Strafanzeigen gegen Beamte eingegangen. Die Strafanzeigen seien direkt bei der Polizei erstattet worden, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Leipzig, Vanessa Fink, mit. Beide Verfahren werden den Angaben zufolge derzeit gegen unbekannt geführt.

Die Ermittlungen habe nicht die bei der Polizeidirektion Leipzig eingerichtete Ermittlungsgruppe übernommen, sondern die Kriminalpolizeiinspektion Dresden. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft Leipzig im Zusammenhang mit den gegen die Polizei erhobenen Vorwürfen von Amts wegen einen Prüfvorgang angelegt.

Die Polizei hatte während einer Demonstration gegen die Verurteilung der Linksextremistin Lina E. rund 1.000 Teilnehmer festgesetzt, um deren Personalien aufzunehmen. Grund seien gewalttätige Angriffe gegen Beamte gewesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Landfriedensbruchs. Der Polizeikessel zog sich bis in die frühen Morgenstunden hin, weil die Demonstranten nach Angaben der Polizei nicht kooperiert hatten.

Kritiker des Einsatzes, darunter Landtagsabgeordnete von SPD, Grünen und Linkspartei, haben der Polizeiführung vorgeworfen, die Grundrechte der Demonstranten verletzt zu haben. Außerdem sei deren Versorgung während der Festsetzung mangelhaft gewesen, es hätte mehr Personal für die Identitätsfeststellung zur Verfügung stehen müssen.

Die Polizei, die sich ihr Vorgehen von Staatsanwaltschaft und einem Richter absegnen ließ, beruft sich auf Paragraf 163 b und c der Strafprozessordnung. Danach dürfen nicht nur Tatverdächtige zur Identitätsfeststellung festgehalten werden, sondern auch nicht verdächtige Personen, soweit es zur Aufklärung nötig ist. Die Festsetzung darf nicht länger dauern als zwölf Stunden.