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Urteil gegen Leipziger Kinderzimmerdealer geht in neue Runde

Maximilian S. wurde wegen des Verkaufs von Drogen im Internet zu sieben Jahren Haft verurteilt. Trotzdem machte der Leipziger weiter und wurde wieder verurteilt. Nun geht der Fall vor den Bundesgerichtshof.

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Im Jahr 2015 wurde Maximilian S. bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt. Trotzdem machte er mit dem Verkauf von Drogen weiter.
Im Jahr 2015 wurde Maximilian S. bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt. Trotzdem machte er mit dem Verkauf von Drogen weiter. © Archivbild: Peter Endig/dpa

Leipzig. Das Urteil des Leipziger Landgerichts gegen den sogenannten Kinderzimmerdealer Maximilian S. und seine Mitangeklagten ist nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig sagte der Sächsischen Zeitung am Dienstag, dass die Ermittlungsbehörde Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt hat.

Der „Kinderzimmerdealer“ wurde schon 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, nachdem er von seinem Jugendzimmer aus die frei zugängliche Webseite „Shiny Flakes“ betrieben und Drogen für mehrere Millionen Euro verkauft hatte. Nachdem er zwischen April 2019 und Januar 2021 erneut kiloweise Drogen wie Amphetamine, Kokain, LSD oder Ecstasy im Internet verkauft hat, wurde er erneut verurteilt. Überführt wurde er unter anderem durch Telefonmitschnitte.

Shiny Flakes: Weiterer Angeklagter sitzt im Gefängnis

Während des Prozesses hatte Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit erklärt, der Fall sei aus seiner Sicht in der Gerichtsverhandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden, weil die Inhalte abgehörter Telefonate nicht in den Prozess eingeführt worden waren. Diese offene Frage wolle die Staatsanwaltschaft am Bundesgerichtshof klären lassen.

Die Kammer des Landgerichts hatte es abgelehnt, die abgehörten Gespräche als Beweismittel hinzuziehen, weil einer der Beschuldigten ein Anwalt ist, der besonderen Schutz genieße. Er wurde freigesprochen. Maximilian S., dessen Geschichte als Vorlage für eine Netflix-Serie diente, soll laut dem Urteil für weitere viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Ein weiterer Hauptangeklagter, der wegen anderer Drogendelikte ohnehin im Gefängnis sitzt, bekam eine neue Freiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten. Das Gericht sah als erwiesen an, dass die Angeklagten in unterschiedlicher Weise an dem Drogen-Onlineshop „Candylove“ beteiligt waren. (svh/sil)