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Viertes Geständnis im "Kinderzimmer-Dealer"-Prozess

Schnell reich werden wollen: Das hat mehrere Leipziger zum Drogenhandel geführt. Einer von ihnen ist bereits einschlägig bekannt - und ein Angeklagter schweigt eisern.

Von Sven Heitkamp
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In Leipzig läuft der Prozess um die "Kinderzimmer-Dealer"
In Leipzig läuft der Prozess um die "Kinderzimmer-Dealer" © Hendrik Schmidt/dpa

Leipzig. Im Leipziger Prozess um den Online-Drogenhandel „Candy love“ hat am Donnerstag auch der Hauptangeklagte Friedemann G. ein Geständnis abgelegt. In seiner rund 20-minütigen Erklärung vor dem Landgericht, die von seiner Dresdner Anwältin Iris Kilian vorgetragen wurde, schilderte er, wie er ab Herbst 2018 im offenen Vollzug den Kinderzimmerdealer Maximilian S. kennenlernte.

S. hatte vor fast zehn Jahren von seinem Jugendzimmer aus fast eine Tonne Drogen unter der Internetadresse „Shiny Flakes“ verkauft und Millionen Euro umgesetzt, bis er verhaftet wurde. Seine Geschichte wurde auch für den Streamingdienst Netflix verfilmt.

Friedemann G. schilderte, die beiden hätten unter anderem darüber gesprochen, was sie tun könnten, um Geld zu verdienen – „legal oder illegal“. Dann habe er S. gebeten, einen neuen Onlineshop für Drogen aufzubauen. „Es reizte der Gedanke, schnell reich zu werden“, sagte G. „Es klang alles so einfach, wenn der Shop geschaffen ist.“ Er selbst habe dann die Drogen beschafft, ein Lager angelegt, das nur ihm bekannt gewesen sei, Wohnungen angemietet und zeitweise die Ware selbst versandt.

Maximilian S. habe nur den Onlineshop am Laufen gehalten. S. sei „krankhaft“ darauf bedacht gewesen, zu niemand anderem Kontakt zu haben. Was aus rund 164.000 Euro wurde, die Maximilian S. am Ende von Konten abgehoben hatte, wollte er auch auf Nachfragen der Staatsanwaltschaft nicht sagen. G. sitzt zurzeit wegen anderer Drogendelikte in Haft, möchte aber wieder in den offenen Vollzug. Sein Verfahren könnte von den anderen abgetrennt werden.

Ein Rechtsanwalt hat sich noch nicht geäußert

Der Kinderzimmerdealer und zwei weitere Männer, die zeitweise Drogen portioniert, verpackt und verschickt haben, haben in dem Prozess ebenfalls Geständnisse abgelegt. Die Erklärungen stimmen in weiten Teilen überein. Unklar ist, ob Maximilian S. nach wie vor über größere Geldsummen verfügt. Er bestreitet das.

Friedemann G. schilderte allerdings, dass er im offenen Vollzug ein teures Auto kaufen wollte, teure Markenkleidung trug, hochwertiges Kochgeschirr nutzte und sich häufiger mit dem Taxi am Gefängnis abholen ließ.

Ein fünfter Angeklagter, der Anwalt Andre R., hat sich bisher nicht zu seiner Sicht der Dinge geäußert. Er soll unter anderem Friedemann G. zeitweise als Autohändler beschäftigt haben.