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Staatsanwalt entlastet Polizeihochschule

Zwar wird gegen einen Lehrer aus Rothenburg ermittelt. Aber der Tatort lag nicht hier.

Von Sebastian Beutler
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Bundespolizisten hatten die Hochschule im Zuge der Ermittlungen durchsucht.
Bundespolizisten hatten die Hochschule im Zuge der Ermittlungen durchsucht. © dpa/Symbolbfoto

Die Leipziger Staatsanwaltschaft ermittelt gemeinsam mit der Bundespolizei Halle bereits seit Anfang dieses Jahres gegen einen Hochschullehrer an der Polizei-Hochschule in Rothenburg wegen des Verdachts, Ausländer eingeschleust zu haben. Das bestätigt der Pressesprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, gegenüber der SZ. Dessen Behörde ist für den Fall zuständig. Denn Tatort und Wohnort des Beschuldigten liegen in deren Zuständigkeitsbereich.

Nach Angaben der Leipziger Ermittler lassen die bisherigen Ermittlungen keine Bezüge zur beruflichen Tätigkeit des Beschuldigten oder zur Hochschule in Rothenburg als Tatort zu. Mit anderen Worten: Die Hochschule ist nur mittelbar betroffen, auch wenn die Büroräume des Hochschullehrers in Rothenburg mittlerweile durchsucht wurden. Der Görlitzer AfD-Landtagsabgeordnete Sebastian Wippel hatte in einer Erklärung Ende November davon gesprochen, dass „an der Hochschule der Polizei in Rothenburg ein hauptamtlicher Lehrer zusammen mit seiner Ehefrau an der illegalen Einschleusung von Ausländern mitgewirkt haben soll“. Das ist aber – jedenfalls wenn man „an der Hochschule“ mit dem Tatort gleichsetzt – nach jetzigen Erkenntnissen nicht der Fall. Insofern entlasten die Angaben der Staatsanwaltschaft Leipzig die Rothenburger Einrichtung.

Weniger wohl aber den Hochschullehrer selbst, auch wenn Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz deutlich macht, dass für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils gilt. Ob das überhaupt gelingt oder das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden muss, könne derzeit noch nicht gesagt werden.

Den Ermittlungen zufolge soll der Hochschullehrer sechs Osteuropäer, die zunächst als Touristen oder bereits mit unechten EU-Identitätsnachweisen in das Bundesgebiet eingereist waren, Hilfe geleistet haben. Anschließend hätten die Ausländer ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland bleiben und unter Vorlage unechter Ausweise eine Arbeit aufnehmen können. Die Bundespolizei Halle war auf den Hochschullehrer gestoßen, als sie gegen einen osteuropäischen Beschuldigten wegen des Verdachts des Verstoßes gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen ermittelte. Da es sich um mehrere Personen gehandelt haben soll, sieht sich der Hochschullehrer nun mit dem Vorwurf der Einschleusung konfrontiert. Wann mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist, kann Oberstaatsanwalt Schulz momentan nicht sagen.

Der in diesem Fall beschuldigte Rothenburger Hochschullehrer scheint darüber hinaus aber nicht in die Durchstecherei von Prüfungsaufgaben verwickelt zu sein. Jedenfalls sind den Leipziger Behörden Bezüge zu diesem Verfahren nicht bekannt.