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Lieblingsenkel räumt Konto von Oma und Opa leer

Kai-Uwe K. hatte eine Vollmacht seiner Großeltern. Die nutzte der hoch verschuldete Mann, um sich selbst Geld zu beschaffen.

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© Fabian Schröder

Von Christoph Springer

Opa Heinrich B. hatte am Ende nur noch 2 000 Euro übrig von der Altersvorsorge, die er für sich und seine Frau gespart hatte. Ausgerechnet sein Lieblingsenkel hatte ihn in diese Lage gebracht. Kai-Uwe K. hat das Sparbuch des Dresdner Paars leer geräumt. 36 500 Euro hatten die Eheleute angespart. K. brauchte das Geld für sich, denn der Enkel, der in Suhl lebt, hat hohe Schulden. 300 000 Euro aus einem misslungenen Immobiliengeschäft Anfang der 1990er-Jahre, die ihn in die Privatinsolvenz zwangen. Außerdem belasten ihn viele Vorstrafen, unter anderem wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung.

Jahrelang hat K. auf seine Großeltern bauen können. Sie sorgten für ihn, nachdem die Ehe seiner Eltern kaputt gegangen und seine Mutter nach Paraguay ausgewandert war. In den Ferien besuchte er sie in Dresden, bekam Geld und kleine Geschenke zugesteckt und war ihr „Lieblingsenkel“. „Das Verhältnis war supergut“, erzählte K. vor Gericht. So gut, dass sie ihm trotz seiner Schulden auch in Geldsachen vertrauten. Der Enkel bekam eine Vollmacht, um ihre Finanzangelegenheiten zu regeln, wenn sie das selbst nicht mehr können.

K. nutzte diese Vollmacht aber bereits, als Opa Heinrich noch topfit war. Bei einem Besuch im März 2015 in Dresden klaute er das Sparbuch der Großeltern. „Um sie vor sich selbst zu schützen“, begründete er die Tat, schließlich bezahlten die Großeltern seiner ungeliebten Mutter immer ihre Besuche in Deutschland.

Doch darum ging es K. nicht, war das Amtsgericht am Donnerstag überzeugt. Denn dann hätte es genügt, das Sparbuch an sich zu nehmen. K. ließ sich das Geld aber auszahlen und brachte seinem Großvater das Dokument sowie 2 000 Euro erst ein knappes halbes Jahr später zurück.

Ein Jahr Gefängnis bekam er für Diebstahl und Untreue, die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Seinen Großeltern hilft das nicht mehr, sie sind inzwischen gestorben. Der Erbengemeinschaft, zu der auch seine Mutter gehört, muss er die 34 500 Euro zahlen, die Opa und Oma von ihrem Lieblingsenkel nie zurückbekommen haben. „Der Vertrauensmissbrauch ist riesig“, sagte Richter Maier, K.‘s Verhalten sei schäbig gewesen.