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Linke: Abschiebehaftanstalten schließen

Deutschland kann wegen der Corona-Krise kaum noch abgelehnte Asylbewerber abschieben. Welche Folgen hat das für die Abschiebehaft? Denn dafür gelten Fristen.

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Die Abschiebehaft auf der Hamburger Straße in Dresden.
Die Abschiebehaft auf der Hamburger Straße in Dresden. © Sven Ellger

Dresden. Die Coronakrise muss nach Ansicht der Linken Konsequenzen für die Unterbringung von Flüchtlingen haben. Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel forderte am Donnerstag, die Abschiebehaft auszusetzen und die Prävention in Asylunterkünften zu verstärken. Geflüchtete müssten gleichberechtigt versorgt werden.

"Ich wünsche mir in Sachsen ein kluges präventives Handeln. Die Belegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen sollte reduziert werden. Insbesondere Risikopersonen wie ältere und kranke Menschen sowie Familien sollten sofort in Wohnungen untergebracht werden", sagte die Politikerin. Denn in zentralen Sammelunterkünften sei das Ansteckungsrisiko um ein Vielfaches größer.

"Genauso wie Wohnungslose oder Inhaftierte haben Geflüchtete insbesondere in den Erstaufnahmeeinrichtungen keine geschützten Rückzugsräume. Häusliche Quarantäne ist für sie unmöglich", betonte Nagel. Darum gelte es jetzt, für solche Fälle Wohnraum zu schaffen. Denkbar wäre es auch, eine der Erstaufnahmeeinrichtungen im Standby-Modus zu aktiveren und dort Verdachtsfälle zu isolieren.

Die Dresdner Kontaktgruppe für Flüchtlinge in der Abschiebehaft verlangte am Donnerstag wie schon zuvor der Sächsische Flüchtlingsrat eine Schließung der entsprechenden Einrichtung in Dresden. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus würden immer mehr Länder ihre Grenzen schließen, hieß es. Abschiebungen in Länder wie Italien, Rumänien oder Marokko seien nicht mehr möglich. Dennoch befänden sich noch mehrere Menschen in der Abschiebungshaftanstalt Dresden, obwohl ihre Rückführung bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden kann.

Maximal zehn Tage im Gewahrsam

"Abschiebehaft ist unzulässig, wenn die Abschiebung nicht sicher durchgeführt werden kann", betonte Toni Kreischen, Sprecherin der Kontaktgruppe. Besuche sind in der Anstalt derzeit untersagt, Rechtsberatung nur eingeschränkt möglich. Die Landesdirektion Sachsen habe bisher noch keine Lösung gefunden, wie sie epidemiologischen Anforderungen gerecht werden wolle.

Laut Landesdirektion befinden sich derzeit fünf Personen in Abschiebehaft, der Ausreisegewahrsam ist nicht belegt. Am Dienstag hatte die Behörde angekündigt, neu ankommende Flüchtlinge vorsorglich zunächst separat unterzubringen. Allerdings sei bisher kein Asylbewerber positiv auf das Virus getestet worden. In einem solchen Fall müsste die betroffene Erstaufnahmeeinrichtung geschlossen werden. Kapazitäten seien vorhanden, hieß es.

Das Abschiebegefängnis in Dresden ist seit Dezember 2018 in Betrieb. Dort stehen 58 Plätze zur Verfügung, darunter 24 für die Abschiebungshaft und 34 für den Ausreisegewahrsam. Die Dauer der Unterbringung in der Haft ist auf höchstens 18 Monate begrenzt, beim Gewahrsam sind es maximal zehn Tage.

Über Anträge auf eine Abschiebehaft müssen Gerichte befinden. Haft und Gewahrsam sind für Ausländer gedacht, die zur Ausreise verpflichtet sind und bei denen es Hinweise gibt, dass sie untertauchen wollen. (dpa)

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