Dresden
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Lippmann-Schläger sieht sich als Opfer

Ein 46-Jähriger hat den Dresdner Jugendamtsleiter schwer verletzt - ausgerechnet im Gericht. Dort begann nun der Prozess gegen den Mann.

Von Alexander Schneider
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Torsten K. steht seit Dienstag vor dem Amtsgericht.
Torsten K. steht seit Dienstag vor dem Amtsgericht. © René Meinig

Das Geständnis des 46-jährigen Torsten K. begann vielversprechend. Der Angeklagte, promovierter Elektroingenieur, erzählte gleich los, wie es aus seiner Sicht zu seinem Angriff auf Dresdens Jugendamtsleiter Claus Lippmann gekommen war. Er habe in der Untersuchungshaft Zeit zum Nachdenken gehabt: „Mein Verhalten war nicht in Ordnung“. Doch dann ging es fast nur um ihn – weniger um seine Fehler als viel mehr um seine Probleme und um „das System“, dem er so gut wie jeden zuordnete, der nicht auf seiner Seite steht.

Torsten K. streitet sich inzwischen seit mehr als zehn Jahren mit seiner früheren Lebensgefährtin um das Umgangsrecht seiner beiden heute 12 und 13 Jahre alten Töchter. Es gab zwar zahlreiche Gerichtsentscheidungen, doch es ist bis heute nicht gelungen, den Konflikt zu lösen.

Am 27. November 2018 gipfelte diese Eskalation in einer schwer nachvollziehbaren Attacke auf den Jugendamtsleiter im Amtsgericht Dresden. Dort sollte sich K. wegen Nötigung und Beleidigung verantworten, weil er bereits im September 2017 einen hässlichen Brief an das Jugendamt geschrieben hatte, in dem er angekündigt hatte, Lippmann persönlich einen Besuch abzustatten, um ihm „den Hass und die Verachtung eines Vaters“ darzulegen. Noch vor dem Prozess hat K. auf Lippmann, der als Zeuge geladen war, eingeschlagen.

Seit Dienstag steht K. wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dresden, nur wenige Meter vom Tatort entfernt. Laut Anklage hatte K. einen Autoschlüssel in seiner zur Faust geballten Rechten, mit der er von schräg hinten ohne Vorwarnung auf den 65-Jährigen eingeschlagen hatte. Mehrfach habe er auf Lippmann eingeprügelt, ehe der zu Boden ging. Auch als der Amtsleiter vor ihm kniete, habe K. weitergeprügelt – bis ein Zeuge den 46-Jährigen packte und wegzog. Erst dann kamen Wachtmeister angerannt, die K. fesselten und in den Haftkeller des Gerichts brachten.

Lippmann saß über seiner Blutlache. Der Täter hatte ihm neben einigen Platzwunden und Prellungen eine Wunde unter dem linken Auge und eine Fraktur des Augenhöhlenbodens zugefügt. Der Jugendamtsleiter lag sechs Tage in der Uniklinik, musste am Auge operiert werden und war bis zum Jahresende nicht arbeitsfähig. Noch heute ist er in psychotherapeutischer Behandlung. „Das wurde mir dringend empfohlen“, sagte der Beamte, der in dem Prozess Nebenkläger ist. Er habe vor dem Prozess im Herbst 2018 nie persönlich mit K. zu tun gehabt.

K. sagte, auch das muss einer seiner wenigen helleren Momente gewesen sein, er habe den Fehler gemacht, im Streit um den Umgang lange keinen Rechtsanwalt engagiert zu haben. Möglicherweise hätte ihm das viel erspart. In weniger hellen Momenten zeigte sich K. damit überfordert, die Perspektive zu wechseln. Er kritisierte, dass Mediationen mehrfach gescheitert seien. Dafür machte er Mediatoren, das Jugendamt oder seine in diesen Sitzungen „sehr dominant“ auftretende Ex-Partnerin verantwortlich. Er berichtete, dass sie ihm vor einigen Jahren oft die Kinder nicht herausgegeben habe, einmal habe sie ihn mit Tierabwehr-Spray verletzt. Später kam heraus, dass auch K. seine Ex-Partnerin mehrfach angegriffen haben soll. Sie habe vier Fälle angezeigt, sagte die 50-Jährige. Die Staatsanwältin kannte jedoch nur zwei solcher Verfahren, die eingestellt worden waren, wie auch die Sache mit dem Reizgas.

Eine Familienrichterin des Amtsgerichts, die jahrelang mit dem sehr intelligenten Paar zu tun hatte, sagte, es sei sehr viel versucht worden. Sie sprach von einem „Hochkonflikt, bei dem sich keiner etwas geschenkt hat“. Jeder allein könne gut für die Kinder sorgen – beide zusammen jedoch gar nicht. Ähnlich klang es auch in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts. Dort sagte der Senatsvorsitzende zu den Kindern in dieser familiären Situation: „Ihr bekommt beide eine Eins, eure Eltern aber eine Fünf.“ Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.