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Corona: Wie die Kita-Abrechnung läuft

Zahlen müssen nur Eltern, die eine Not-Betreuung nutzen. Für Löbau, Rosenbach, Großschweidnitz und Lawalde gibt's nun eine Regelung.

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Symbolbild
Symbolbild © Monika Skolimowska/dpa

Für Kitas in Trägerschaft der Stadt Löbau und den Gemeinden Rosenbach, Großschweidnitz sowie Lawalde steht nun fest, wie mit den Beiträgen in Kitas umgegangen wird. Grundlage dafür bildet der Beschluss des Freistaates: Demnach müssen vom 14. Dezember 2020 bis 14. Februar 2021 nur Eltern zahlen, die für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.

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