Mit dem Märzgehalt landet auch auf den Konten der hauptamtlichen Bürgermeister im Landkreis Görlitz eine Corona-Sonderzahlung. 1.300 Euro gibt es als einmaligen Betrag "zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung aufgrund der Corona-Krise", wie es im frisch vom Freistaat dazu veröffentlichten Gesetz heißt. Auch ehrenamtliche Bürgermeister können in den Genuss solcher Sonderzahlungen kommen, allerdings nicht automatisch. Dieser Umstand und die Frage der Angemessenheit dieser Zahlungen sind unter den Ortschefs durchaus umstritten. Rosenbachs Bürgermeister Roland Höhne, Vorsitzender des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) im Kreis, berichtet über Kritik, Unwohlsein und die Hintergründe dieser Regelung.
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