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Ebersbach bekommt ein neues Baugebiet

Nach dem Abriss vieler Häuser an der Camillo-Gocht-Straße sind Grundstücke unbebaut - das soll sich bald ändern.

Von Markus van Appeldorn
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Verena Hergenröder, Bürgermeisterin von Ebersbach-Neugersdorf.
Verena Hergenröder, Bürgermeisterin von Ebersbach-Neugersdorf. ©  Matthias Weber (Archiv)

In ihrem südlichen Abschnitt präsentiert sich die Camillo-Gocht-Straße in Ebersbach als Flickenteppich. Auf der einen Seite stehen noch vereinzelt alte Mietshäuser, dazwischen und danach aber unbebaute Flurstücke, die nahtlos in das dahinter liegende Grünland überzugehen scheinen. Das war nicht immer so - und das soll auch nicht mehr lange so bleiben. Denn bald dürften hier neue Häuser entstehen.

Wie Bürgermeisterin Verena Hergenröder in der jüngsten Stadtratssitzung informierte, hat der Eigentümer zahlreicher unbebauter Grundstücke an der Camillo-Gocht-Straße einen Antrag auf Einbeziehung jener Grundstücke in die vorhandene Wohnbebauung gestellt, um eine Bebauung dieser Flurstücke möglich zu machen. Das betrifft die Flurstücke Nummer 78 und 79 sowie 83 bis 87. Auf den Nummern 80 bis 82 stehen noch Häuser.

Abriss-Förderung nicht gefährden

Auch jene unbebauten Grundstücke waren mal bebaut. In den Jahren 2014/15 wurden diese Häuser aber abgerissen. Weil der Abriss dieser Wohnhäuser damals aufgrund einer städtebaulichen Vereinbarung gefördert wurde, dürfen dort nicht ohne Weiteres wieder neue Häuser entstehen. Denn baut man dort innerhalb von zehn Jahren neue Mietshäuser hin, müsste die Stadt die Förderung zurückzahlen. Was aber möglich ist: Einfamilienhäuser zur Eigennutzung. Dafür müssten diese Grundstücke eben durch eine Einbeziehungssatzung gewissermaßen wieder zum Wohngebiet erklärt werden.

Da in den letzten Jahren die Nachfrage nach Neubaugrundstücken für Wohngebäude gestiegen sei, sei eine Wiederbebauung dieser Grundstücke empfehlenswert, heißt es im Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung. Da die Grundstücke direkt an der Camillo-Gocht-Straße liegen, die für den öffentlichen Verkehr gewidmet sei, bedürfe es auch keinerlei Straßenbaumaßnahmen. Der Antrag des Grundstückseigentümers stieß bei der Stadtverwaltung also auf Wohlwollen - einen etwas anderen Vorschlag machte Hergenröder dem Stadtrat aber doch. Statt einer Einbeziehungssatzung solle man besser einen Bebauungsplan für diese Grundstücke beschließen. Ein solcher verschaffe der Stadt gegenüber einer Satzung mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Der Rat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans einstimmig.