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Nach Gerichtsniederlage: Ostritzer Räte entscheiden

Nach dem verlorenen Gerichtsverfahren gegen den Ex-Neißeblick-Hotelier muss die Stadt klären, wie es mit dem gekippten Bebauungsplan weitergehen soll.

Von Anja Beutler
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Der Besitzer des ehemaligen Hotels Neißeblick hat gegen die Stadt Ostritz vor Gericht gewonnen.
Der Besitzer des ehemaligen Hotels Neißeblick hat gegen die Stadt Ostritz vor Gericht gewonnen. © dpa-Zentralbild

Nachdem die Stadt Ostritz gegen den Ex-Neißeblick-Hotelier Hans-Peter Fischer vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) verloren hat, ist das weitere Vorgehen der Stadt noch nicht beschlossen. Wie Bürgermeisterin Stephanie Rikl (parteilos) der SZ erklärte, warte man die schriftliche Urteilsbegründung ab, um dann über weitere Schritte zu beraten. Das Gericht hatte am vergangenen Donnerstag in einem Normenkontrollverfahren den seit Mai 2021 geltenden Bebauungsplan der Stadt Ostritz für das Gebiet Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße für unwirksam erklärt und dies vor allem mit Fehlern im Verfahren begründet. Der Bebauungsplan hatte rechtsverbindlich festgelegt, dass die Grundstücke, die im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen, perspektivisch öffentliche Grünflächen werden sollen. Dazu zählten auch rund 27.000 Quadratmeter gewerblich genutzte Fläche im Eigentum von Hans-Peter Fischer.

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