SZ + Löbau
Merken

Löbauer Stadtfest-Randalierer muss doch nicht ins Gefängnis

Der Angeklagte erhält in zweiter Instanz am Landgericht eine Bewährungsstrafe. Eine schlimmere Tat auf dem Schissn kann ihm nicht nachgewiesen werden.

Von Frank Thümmler
 6 Min.
Teilen
Folgen
Beim Stadtfest in Löbau gab's eine Schlägerei. Darum ging es jetzt vor Gericht.
Beim Stadtfest in Löbau gab's eine Schlägerei. Darum ging es jetzt vor Gericht. © Rafael Sampedro/Archiv

Nach drei Stunden Verhandlung vor dem Görlitzer Landgericht ist die Erleichterung beim 22-jährigen Angeklagten aus Löbau am Freitag groß gewesen. Er muss anders als das Amtsgericht entschieden hatte, doch nicht ins Gefängnis. Es blieb zwar bei einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe für zwei Straftaten, aber das Gericht unter Vorsitz von Richter Theo Dahm sprach eine dreijährige Bewährung aus und zusätzlich eine Geldstrafe (2.400 Euro) zugunsten des Straffälligenhilfe-Vereins.

Ihre Angebote werden geladen...