Nach drei Stunden Verhandlung vor dem Görlitzer Landgericht ist die Erleichterung beim 22-jährigen Angeklagten aus Löbau am Freitag groß gewesen. Er muss anders als das Amtsgericht entschieden hatte, doch nicht ins Gefängnis. Es blieb zwar bei einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe für zwei Straftaten, aber das Gericht unter Vorsitz von Richter Theo Dahm sprach eine dreijährige Bewährung aus und zusätzlich eine Geldstrafe (2.400 Euro) zugunsten des Straffälligenhilfe-Vereins.
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