Etliche Jahre besorgte der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) den Rettungsdienst in Löbau. Und hinter den Kulissen rumorte es auch viele Jahre. Denn im Streit um ihre Bezahlung waren zahlreiche Mitarbeiter vor Gerichte gezogen. Die eigentlich rein arbeitsrechtlichen Streitigkeiten eskalierten, als der Anwalt einiger dieser Mitarbeiter Strafanzeige gegen den ASB-Geschäftsführer erstattete. Der Vorwurf: Der Rettungsdienst-Chef habe über Jahre hinweg Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut, strafbar nach Paragraf 266a Strafgesetzbuch (StGB). Ein ungewöhnlicher Schritt innerhalb eines Lohn-Streits - doch die Staatsanwaltschaft verfolgt das ganz offensichtlich mit Eifer.
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