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Kreis-Blitzer ohne TÜV-Plakette gesichtet - im fließenden Verkehr

Darf der Blitzanhänger ohne gültiges Kennzeichen bewegt werden? SZ-Leser bezweifeln das. Das Landratsamt bezieht Stellung.

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Der Kreisblitzer ohne gültiges Kennzeichen im Straßenverkehr - hier auf der B6.
Der Kreisblitzer ohne gültiges Kennzeichen im Straßenverkehr - hier auf der B6. © privat

Schon wieder gibt es eine Frage zum halbmobilen Blitzer des Landkreises Görlitz: Darf der Anhänger ohne gültiges Kennzeichen auf der Straße bewegt werden? Mehrere SZ-Leser haben genau das beobachtet. Der Hänger trug nicht das gültige Nummernschild mit dem TÜV-Nachweis. Sie sind der Meinung: Das ist nicht rechtens, immerhin ist das Gefährt ja im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs.

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