Die Energiekosten, insbesondere für Gas, scheinen in ihrem Höhenflug nach oben keine Grenze zu kennen. Die meisten Verbraucher zwischen Löbau und Zittau spüren das mit ihren monatlichen Abschlagsrechnungen bisher nicht. Dennoch fürchten sie wegen der enorm erhöhten Beschaffungskosten ihrer Versorger explodierende Heizkosten - und eine kalte Wohnung. Ein erster Versorger in Deutschland erhöhte seinen Kunden den Gaspreis daher drastisch. Doch das Landgericht Düsseldorf sagte dazu: So geht das nicht - und untersagte die Preiserhöhung. Auch für die hiesigen Versorger sind die Beschaffungspreise gestiegen. Dürfen auch sie diese Preise wegen dieses Urteils nicht so einfach an ihre Kunden weitergeben?
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