Wende im "Giftauto"-Prozess?

Am Landgericht Görlitz wurde am Montagmorgen, 12. April, der "Giftauto"-Prozess fortgesetzt. Die Mutter Gerlind Nitzsche aus Neusalza-Spremberg klagt gegen ein Löbauer Autohaus auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie behauptet, dass ein dort gekaufter Fiat sie und ihre beiden Söhne lebensgefährlich mit ins Wageninnere strömende Abgasen vergiftet habe. Beim jüngsten Termin nun hatte ein Sachverständiger das Wort, der das Fahrzeug im Auftrag des Gerichts begutachtet hatte. Dessen Aussage stützt zwar einerseits eine von Gerlind Nitzsche und ihrem Anwalt im Verfahren vorgebrachte Vermutung - aber das bringt die Mutter in Wahrheit kein Stück weiter.
Die persönliche Einvernahme des Gutachters war nötig geworden, weil das Gericht und der Anwalt von Gerlind Nitzsche dessen Gutachten unterschiedlich interpretiert hatten. Das Gericht hatte die Ansicht geäußert, wahrscheinlich habe ein "zugesetzter" Dieselpartikelfilter für das Eindringen der Abgase gesorgt - dafür aber wäre die Werkstatt des verklagten Autohauses nicht verantwortlich zu machen. Nitzsches Anwalt trug dagegen vor, das Gutachten beweise, dass ein von der Werkstatt unsachgemäß eingebauter Turbolader eine Undichtigkeit im Abgasstrang verursacht habe - und dieses dann über die Lüftung in den Innenraum gelangt sei.
Woher kam das giftige Abgas?
Der Gutachter bestätigte, tatsächlich eine unsachgemäße Verbindung zwischen Turbolader und Partikelfilter festgestellt zu haben - und dort sei auch nachweislich Abgas ausgetreten. Es sei nicht auszuschließen, dass auf diese Weise über die Frischluftzufuhr Abgase in die Fahrgastzelle gelangt sein könnten. Außerdem erklärte er: "Wenn man neben dem Fahrzeug stand, hat das dermaßen barbarisch gestunken." Nach kurzem Motorlauf sei das Auto völlig eingenebelt gewesen.

Aber: Mit der Undichtigkeit am Turbolader habe dieser Abgasnebel gar nichts zu tun. Die völlig unnormale Abgasentwicklung sei aus dem Auspuff gekommen. Und dafür gebe es nur eine plausible Erklärung: ein infolge ständiger Kurzstreckenfahrten zugesetzter Dieselpartikelfilter. "Was da hinten rauskam, war im Grunde unverbrannter Dieselkraftstoff", führte er aus. Diese Abgasschwaden könnten während der Fahrt auch durch einen am Wagenboden entstehenden Unterdruck ins Fahrzeuginnere gesogen werden - etwa wenn die Türdichtungen nicht mehr intakt seien. Allerdings: Während einer längeren Probefahrt habe er keinen Abgasgeruch in dem Fahrzeug feststellen können.
Der Vortrag des Sachverständigen stützte daher am Ende den Klagevorwurf von Gerlind Nitzsche nicht. Das Gericht will am 18. Juni in der Sache entscheiden.
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