Darf der Schlechteberg in Ebersbach bebaut werden und wie? Um diese Frage dreht sich ein Kapitel im Regionalplan. Momentan darf laut des Plans die Aussicht nicht verbaut werden, das Areal ist als Vorranggebiet Kulturlandschaft ausgewiesen. Das heißt, großflächige Bebauung wie Sportanlagen oder Ferienhäuser, die das Landschaftsbild verändern, dürfen dort nicht errichtet werden. So sieht es der Regionale Planungsverband vor, der den Plan erstellt - und damit vorgibt, wie sich die Region der Landkreise Görlitz und Bautzen entwickeln soll.
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