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Darf die Aussicht verbaut werden?

Der Schlechteberg genießt besonderen Schutz wegen des schönen Blicks, den man vom Turm hatte. Der aber ist abgerissen. Das kann Folgen haben.

Von Romy Altmann-Kuehr
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Der Schlechteberg in Ebersbach.
Der Schlechteberg in Ebersbach. ©  Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Es ist dieser Satz von Regionalplaner Jörg Weichler, der die Stadträte von Ebersbach-Neugersdorf auf die Palme bringt: "Sie sollten mal über einen neuen Aussichtsturm nachdenken." Als ob der Ärger um den Schlechtebergturm nicht schon groß genug wäre! Schließlich war es den Stadträten nicht leicht gefallen, sich für den Abriss des maroden Aussichtsturms in Ebersbach zu entscheiden. Seit Jahren ging es darum, ob und wie der Turm gerettet werden könnte. Die Holzkonstruktion war morsch geworden, das Bauwerk nicht mehr sicher. Es wurde schon vor Jahren gesperrt. Als Skandal empfanden es viele Ebersbacher auch, dass für diese offensichtliche Fehlkonstruktion niemand mehr belangt werden konnte. Vor allem ging es darum, wie eine Sanierung zu bezahlen ist. Es gab Planungswettbewerbe mit Architekten, die neue Turmmodelle entwarfen und andere Ideen zur Rekonstruktion des Turmes. Anfang des Jahres nun wurde er doch abgerissen. Zu groß waren die baulichen Mängel am noch nicht einmal 20 Jahre alten Bauwerk. 

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