Löbau
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Schneeschippen, bitte!

Die Stadt Löbau erinnert ihre Einwohner an die Räum- und Streupflicht. Sonst drohen Bußgelder bis zu 500 Euro - nicht nur in Löbau.

Von Romy Altmann-Kuehr
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Der kleine Oskar hilft in Löbau seiner Mutter beim Schneeschieben.
Der kleine Oskar hilft in Löbau seiner Mutter beim Schneeschieben. © Matthias Weber

Oskar macht's richtig. Der Knirps hilft seiner Mutter in Löbau gern beim Schnee schippen und hat sogar seine eigene Mini-Schneeschippe dafür.

Endlich liegt mal wieder richtig Schnee. Auch in Löbau hat es am Ende der Woche wieder ergiebig geschneit. Wie die Stadt mitteilt, sorgen in der Stadt auf den öffentlichen Straßen und Plätzen die Bauhofmitarbeiter und die Kollegen von der Straßenmeisterei dafür, dass alles von Schnee und Eis befreit wird.

Sie weist aber auch darauf hin, dass auch Grundstückseigentümer Pflichten haben: Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege gehören dazu. Das ist in der Anliegersatzung der Stadt geregelt. Wer sich daran nicht hält, dem drohen Verwarn- oder Bußgelder, teilt die Stadt mit - und zwar in Höhe von zehn bis zu 500 Euro. Bis 7 Uhr morgens müssen die Grundstückseigentümer die Gehwege geräumt haben und bis 21 Uhr abends frei halten. An Sonn- und Feiertagen muss bis 9 Uhr geräumt und gestreut werden.

Die Räum- und Streupflicht für Anwohner gilt in allen Kommunen. In Satzungen haben die Städte und Gemeinden das jeweils festgelegt. Dabei gibt es Unterschiede. In Ebersbach-Neugersdorf sind Anwohner beispielsweise nur bis 20 Uhr verpflichtet Schnee zu schieben auf den Gehwegen und an Straßenrändern.

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