Bedeutet ein Urteil das Ende der gewohnten Höflichkeit?

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hat Präzedenz-Charakter. Es verpflichtet die Deutsche Bahn, ab dem 1. Januar 2023 eine geschlechtsneutrale Ansprache von Personen bei Fahrkartenbuchungen im Internet zu gewährleisten. Damit gab das Gericht der Unterlassungsklage einer Person statt, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt. Bei der Fahrkartenbuchung der Bahn im Internet muss man bisher zwingend "Frau" oder "Herr" angeben. Diese Zwangsangabe muss entweder ganz wegfallen oder um eine geschlechtsneutrale Option ergänzt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Urteil auch Auswirkungen auf die Kundenansprache von anderen Unternehmen oder auch Behörden hat. SZ hat sich in den Rathäusern und beim Landratsamt umgehört.