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Löbauer Problem-Wolf: BUND Sachsen stoppt Abschuss

Der Umweltverband BUND hat vor Gericht erwirkt, dass der Wolf in Krappe zunächst nicht geschossen werden darf. Was inzwischen dazu bekannt ist.

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Der Wolf aus Krappe bei Löbau hält Behörden und Einwohner auf Trab.
Der Wolf aus Krappe bei Löbau hält Behörden und Einwohner auf Trab. ©  Patrick Pleul/dpa (Symbolfoto)

Im Fall des Krappe-Wolfes bestätigt das Verwaltungsgericht in Dresden jetzt, dass ein Eilverfahren gegen die Abschussanordnung für den Wolf vorliegt. Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer hatte im Januar die "Entnahme", wie es im Amtsdeutsch heißt, angeordnet. Die Abschussanordnung bezog sich auf einen Wolf, der mehrfach Tiere in einem Damwildgehege bei Löbau und außerdem Weidetiere bei Reichenbach angegriffen und gerissen hatte.

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