Im Fall des Krappe-Wolfes bestätigt das Verwaltungsgericht in Dresden jetzt, dass ein Eilverfahren gegen die Abschussanordnung für den Wolf vorliegt. Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer hatte im Januar die "Entnahme", wie es im Amtsdeutsch heißt, angeordnet. Die Abschussanordnung bezog sich auf einen Wolf, der mehrfach Tiere in einem Damwildgehege bei Löbau und außerdem Weidetiere bei Reichenbach angegriffen und gerissen hatte.
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