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Revision im Bernstädter Baby-Fall

Die Verteidigung der 20-Jährigen will die fast vier Jahre Haft nicht akzeptieren und zieht vor den BGH. Dort überprüft man ganz bestimmte Aspekte des Falls.

Von Anja Beutler
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Der Prozess am Landgericht Görlitz gegen die junge Mutter hatte zwei Anläufe gebraucht, weil ein Richter erkrankt war. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung ausgeschlossen worden.
Der Prozess am Landgericht Görlitz gegen die junge Mutter hatte zwei Anläufe gebraucht, weil ein Richter erkrankt war. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung ausgeschlossen worden. © Archiv: Nikolai Schmidt

Das Verfahren um den Tod eines Babys aus Bernstadt geht in die nächste Instanz vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das bestätigt der Sprecher des Landgerichts, Jörg Küsgen, auf Nachfrage. Die Angeklagte habe Revision eingelegt, damit gehe die Sache zum Bundesgerichtshof, wo das Urteil auf Rechtsfehler überprüft werde. Eine Beweisaufnahme - beispielsweise die Befragung von Zeugen oder Sachverständigen - findet vor dem Bundesgerichtshof allerdings nicht statt, betonte Küsgen.

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