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Löbau verbietet Silvester-Feuerwerk

Der Verkauf ist bereits verboten, nun dürfen auch keine Raketen und Böller am 31. Dezember und 1. Januar abgefeuert werden.

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Nach einem Beschluss von Bund und Ländern ist der Verkauf von Feuerwerk verboten. Nun auch in der Stadt Löbau das Abfeuern oder Abbrennen.
Nach einem Beschluss von Bund und Ländern ist der Verkauf von Feuerwerk verboten. Nun auch in der Stadt Löbau das Abfeuern oder Abbrennen. © Christophe Gateau/dpa

Die Stadt Löbau hat ein Verbot von Silvester-Feuerwerken erlassen. Das heißt, niemand darf Raketen, Schwärmer, Knaller, Batterien und andere Pyrotechnik (Kategorie F2) auf öffentlichen Straßen und Plätzen am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen oder abfeuern. "Auch keine mit ausschließlicher Knallwirkung", teilt die Stadt mit.

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