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Firmen stöhnen über neues Verpackungsgesetz

Seit Juli gilt ein neues Verpackungsgesetz, das kleine Unternehmen in die Pflicht nimmt. So manche Firma in Löbau-Zittau hat noch nicht alles erledigt - dabei drohen saftige Strafen.

Von Anja Beutler
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Jeder, der solche Wegwerf-Verpackungen wie Kaffeebecher oder Brötchentüten vertreibt, muss seit 1. Juli zentral registriert sein.
Jeder, der solche Wegwerf-Verpackungen wie Kaffeebecher oder Brötchentüten vertreibt, muss seit 1. Juli zentral registriert sein. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Man sieht's der Bäckertüte nicht an - und auch nicht dem Einweg-Kaffeebecher: Aber seit 1. Juli ist hier einiges anders. Seither müssen sich nämlich alle, die verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringen, im Hersteller-Register Lucid registrieren. Die Pflicht gilt unabhängig von der Verpackungsart - auch die Brötchentüte ist jetzt eben mit dabei. Hintergrund ist das Verpackungsgesetz, das seit 2019 eine EU-Verordnung umsetzt und nun erweitert wurde. Gibt's also wieder Mehraufwand für Handwerksbetriebe und Händler? Und was ist mit den Kosten?

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