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Zittauer "Impf-Randalierer" kommt in zweiter Instanz straffrei davon

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Görlitz geht es mehr um juristische Feinheiten als den Vorfall während einer Impfaktion im September 2021.

Von Frank Thümmler
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Der "Impf-Randalierer" bei der Schüler-Impfaktion am Beruflichen Schulzentrum Zittau im September 2021.
Der "Impf-Randalierer" bei der Schüler-Impfaktion am Beruflichen Schulzentrum Zittau im September 2021. © Markus van Appeldorn (Archiv)

Der nach eigenen Angaben von Bürgergeld lebende Zittauer, der am 14. September 2021 eine Impfaktion am Beruflichen Schulzentrum seiner Heimatstadt gestört und damit einen Polizeieinsatz ausgelöst hatte, kommt ungestraft davon. Das Landgericht Görlitz unter Vorsitz von Richter Frank Theis stellte das Verfahren gegen den 47-Jährigen in einer Berufungsverhandlung ein, nachdem er vom Amtsgericht Zittau noch zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt worden war. Dieses Urteil wurde aufgehoben, die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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